STUTTGART 21
: Zwei Anklagen nach Wasserwerfereinsatz

STUTTGART | Nach dem Wasserwerfereinsatz im Herbst 2010 gegen S-21-Demonstranten erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten. Den 40- und 47-Jährigen wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen, hieß es. Als Einsatzleiter sollen sie am „schwarzen Donnerstag“ ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, indem sie nicht eingriffen, als die Wasserwerfer immer wieder eingesetzt wurden. Mindestens neun Demonstranten wurden dadurch am Kopf erheblich verletzt. (dpa)