Streit um Findelbaby-Paragrafen

BABYKLAPPEN Kinder müssen sofort dem Standesamt gemeldet werden, sagt ein Jugendhilfe-Institut

Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich und der Verein Sternipark streiten seit einem Jahr, ob es korrekt ist, in Babyklappen abgegebene Kinder erst nach acht Wochen den Ämtern zu melden. Jetzt hat der CDU-Politiker ein Gutachten beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) eingeholt, das ihn stützt. Spätestens am Tag, nachdem das Kind gefunden wurde, müsse es beim Standesamt angezeigt werden.

Wersich wies darauf hin, dass Hamburg Babyklappen schließen könne, wenn es dort zu dauerhaften Rechtsbrüchen komme. Er sei kein „Fan von Babyklappen“. Besser seien anonyme Geburten im Krankenhaus.

Der Verein Sternipark will an seiner Praxis festhalten. „Das Gutachten hilft nicht weiter, weil es an der Realität vorbei geht“, sagt Sprecherin Leila Moysich. Wenn man den Fall nicht gleich den Ämtern melde, sei die Chance, dass Mütter sich melden und ihr Kind annehmen, größer. Dies taten 14 der insgesamt 38 Mütter, die seit 1999 bei Sternipark ein Baby abgaben. Von den zwölf Kindern, die in städtischen Babyhilfen abgelegt wurden, nahm nur eine Mutter ihr Kind zurück.

Moysich hält den Gutachtern vor, dass sie den falschen Paragrafen anwendeten. So bezöge sich die Expertise auf den so genannten „Findelparagrafen“ 24 des Personenstandgesetzes (PStG), für Kinder, die auf der Straße gefunden werden. Bei diesen müsse die Polizei sofort nach der Mutter fahnden, was kontraproduktiv sei. Weil Mütter, die sich an eine Babyklappe wenden, ihr Kind aber nicht aussetzen, habe man sich bei Gründung des Projekts 1999 mit dem damaligen rot-grünen Senat darauf verständigt, Paragraf 25 PStG anzuwenden, für „Personen unbestimmten Personenstandes“, der die Polizeimeldung nicht erfordert.

„Das hat sich zehn Jahre bewährt. Es ist nicht einzusehen, warum das nicht mehr praktiziert werden soll“, sagt Moysich. Behörde und Verein seien weiter im Gespräch um „Lösungen zu suchen“. KAJ