Neonazis scheitern mit Verfassungsklage: Ministerin darf NPD kritisieren
Im Thüringischen Landtagswahlkampf hatte die Familienministerin die NPD kritisiert. Die Neonazis klagten vor dem Verfassungsgericht – und scheiterten nun.
KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der rechtsextremen NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zurückgewiesen. Die Äußerungen Schwesigs im Thüringer Wahlkampf haben demnach nicht die Rechte der Neonazis verletzt.
„Der Antrag ist unbegründet“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe. Die umstrittenen Äußerungen der SPD-Vizevorsitzenden in einem Interview der Thüringischen Landeszeitung seien dem politischen Meinungskampf zuzuordnen. Denn die Ministerin habe dafür nicht die Autorität ihres Amtes in Anspruch genommen.
Voßkuhle warnte weiter davor, das Urteil als „Freifahrschein“ zu verstehen. Der Senat habe sich intensiv mit den Grenzen der Äußerungsrechte von Mitgliedern der Bundesregierung befasst. Minister dürfen ihr Amt demnach nicht dazu missbrauchen, um gegen andere Parteien im Wahlkampf Stimmung zu machen.
„Es gilt insofern das Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf“, sagte Voßkuhle. Sie dürften zwar am politischen Meinungskampf teilnehmen – müssten dies jedoch von ihrem Amt trennen. (Az.2 BvE 2/14)
Leser*innenkommentare
Celsus
Es verwundert mich doch sehr, wenn die NPD Kritik an sich selber verbieten will. Demokratie jedenfalls funktionniert anders. Seit aber das Potential immer mehrin Richtung der AfD verrutscht ist, sollte doch vorrangig die AfD kritisiert werden. Die NPD kriegt nichts mehr gebacken. An Ende geht die NPD gerade ein, weil die Institution des sogenannten Verfassungsschutzes dort nicht mehr ihre Arbeitskraft einbringt.
Was ist eigentlich mit der so gerne von den Unionsparteien geschwungenen Verfassungskeule? Die AfD ist doch nicht gerade unverdächtig. Aber in öffentlichen Äußerungen wird sie von der Union geschont, wenn nicht sogar geschützt. Nein. Da sehen die weder Nazis noch deren Sympathisanten.
Georg Schmidt
@Celsus dass das Urteil so ausfallen würde, war spätestens nach dem Gauck Urteil klar, Parteien kritisieren-fällt Euch nix Besseres ein!