bürgerbegehren
: Der Souverän wird ausgetrickst

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in vielen NRW-Rathäusern unbeliebt. Die direktdemokratischen Instrumente werden seit ihrer Einführung vor gut einem Jahrzehnt von vielen kommunalen Mächtigen gefürchtet. Stadträte, Bürgermeister und Verwaltungen planen, entscheiden und bestimmen nicht selten lieber allein, wie sie den Wählerwillen der jeweils letzten Kommunalwahl auslegen. Nervige Bürgerbegehren werden gern torpediert, für ungültig erklärt oder auf unpopuläre Abstimmungstermine verlegt.

KOMMENTAR VONMARTIN TEIGELER

Falls in Düsseldorf nun ein alter Bürgerentscheid zum umstrittenen Thema Stadtwerke-Verkauf dreist ignoriert und ein neuer zur selben Frage übergangen werden sollte, wäre dies nur ein besonders krasser Fall von vielen. Der Trend ist seit Jahren klar: Der Souverän wird ausgetrickst, der Landesgesetzgeber sollte darauf endlich reagieren.

Eine verbindliche, für alle Städte und Gemeinden gültige Regelung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide muss her. Klarer als bisher sollte die Direktdemokratie vor der Willkür durch Stadträte und Verwaltungen geschützt werden. Auch die Gemeindeordnung sollte präziser geregelt werden: Bei wichtigen kommunalpolitischen Fragen – wie etwa der Frage eines Stadtwerke-Ausverkaufs – müssen begonnene Bürgerbegehren aufschiebende Wirkung haben. Gegen den Willen der Bürger darf in NRW keine Basta-Politik gemacht werden.