Großes Verständnis

UKE-Strahlenprofessor Hübener muss erneut vor Gericht: Revision gegen Freispruch der ersten Instanz eingelegt

Der Fall des „Strahlenprofessors“ Klaus-Henning Hübener wird die Justiz noch weiter beschäftigen. Nachdem das Hamburger Landgericht ihn in der vorigen Woche vom Vorwurf freigesprochen hatte, durch falsche Bestrahlung fahrlässig den Tod der Krebspatientin Irene S. verursacht zu haben, hat deren Witwer ebenso wie die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Hübener war von 1986 bis 2003 Leiter der Radiologie an der Universitätsklinik Eppendorf (UKE). Er gilt als verantwortlich für den „Strahlenskandal“, bei dem rund 300 Patienten infolge falscher Bestrahlung geschädigt worden sein sollen. Die Stadt hat über 100 Kranke finanziell entschädigt. Zur Anklage aber kam einzig der Fall von Irene S.

Das Landgericht hat Hübener mit dem Argument freigesprochen, dass die schwerwiegenden und tödlichen Nebenfolgen von Irene S. durch eine Leistenbestrahlung verursacht wurden, für die Hübener als Chefarzt nicht verantwortlich gewesen sei. Der Anwalt des Witwers, Michael Oltmanns, hält das für „nicht haltbar“. Die Urteilsbegründung sei „von einem übergroßen Verständnis und Wohlwollen für den Angeklagten geprägt“.

Hübener will nach dem Freispruch auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Das UKE hat das bereits abgelehnt und verweist auf zahlreiche medizinische Gutachten, welche „die Fehlbehandlungen von Professor Hübener dokumentieren“. Der ärztliche Direktor Jörg F. Debatin kündigte an, das UKE werde „alles tun um sicherzustellen, dass Hübener auch in Zukunft im UKE nicht mehr ärztlich tätig wird“. Elke Spanner