Kein gesetzlicher Streikbruch

SOZIALES Senat soll Bundesratsinitiative zum Einsatz von Leiharbeitern in Streikbetrieben durchsetzen

Die Bürgerschaft hat kurz vor Ostern mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei den SPD-Senat beauftragt, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu starten. Das Gesetz soll dahingehend geändert werden, dass der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher in bestreikten Betrieben unterbunden wird.

Der aktuelle Anlass ist der seit November andauernde Arbeitskampf beim Verpackungsmittelhersteller Neupack in Schnelsen. Die Inhaberfamilie Krüger hatte von Streikbeginn an Leiharbeiter aus Polen eingesetzt, um den Arbeitskampf der Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie zu unterlaufen.

Den Antrag hatte die Linkspartei in die Bürgerschaft eingebracht. Er hatte noch weitere sechs Gesetzesänderungen zum Ziel, um die Aushöhlung des Streikrechts rückgängig zu machen. „Diese fanden jedoch leider nur in sehr aufgeweichter Form durch einen SPD-Abänderungsantrag eine Mehrheit“, berichtet die sozialpolitische Sprecherin der Linken, Kersten Artus. „Wir kritisieren die SPD, die nur in geringem Maß bereit ist, die Folgen der Agenda 2010-Politik sowie Verschlechterungen des Streikrechts aus den 1980er Jahren zu korrigieren.“  KVA