Justitia mit dem Kreuz

Katholische Kirche richtet in Hamburg Kirchliches Arbeitsgericht ein. Spezielle Arbeitnehmerrechte bleiben weltlich

Nach der evangelischen hat nun auch die katholische Kirche in Hamburg ein „Kirchliches Arbeitsgericht“ eingerichtet. Zuständig ist das Gericht unter Vorsitz der Hannoveraner Landesarbeitsrichterin Roswitha Stöcke-Muhlack für die norddeutschen Küstenländer sowie die ostdeutschen Bistümer. „Das Gericht deckt 40 Prozent der Fläche Deutschlands ab“, sagt Manfred Nielen, Sprecher des Erzbistums Hamburg, „von der Katholikenzahl aber nur wenige.“

Ein solches kirchliches Arbeitsgericht in der weltlichen Arbeitsgerichtsbarkeit macht Artikel 140 des Grundgesetzes möglich, der der Religionsfreiheit und damit einem speziellen Kirchenrecht einen großen Raum zubilligt. So unterliegen MitarbeiterInnen kirchlicher Betriebe, Einrichtungen und Institutionen auch nicht dem Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetz – im „Tendenzbetrieb Kirche“ gibt es lediglich Mitarbeitervertretungen (MV).

Und da setzt die Zuständigkeit des neuen Gerichts ein. „Das kirchliche Arbeitsgericht ist für Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsvertrags- und des Mitarbeitervertretungsrechts zuständig“, so Nielen. Beispielsweise wenn sich ein Mitarbeiter durch die MV „nicht ausreichend berücksichtigt“ fühlt oder es Streit zwischen MV und der Leitung einer Einrichtung gibt.

Spezielle Arbeitnehmerrechte bleiben davon allerdings unangetastet. Wenn also die Küchenhilfe einer katholischen Kita entlassen wird, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist oder der Mathematiklehrer einer katholischen Schule rausfliegt, weil er eine evangelische Pastorin mit zwei Kindern geheiratet hat, unterliegt dies weiter den ordentlichen Arbeitsgerichten.

Doch auch im weltlichen Arbeitsrecht hat der religiöse Tendenzschutz oft großen Einfluss, beklagt Arbeitsrechtler Klaus Bertelsmann. So habe das Bundesverfassungsgericht häufig korrekte Urteile des Bundesarbeitsgerichts mit diesem Hinweis kassiert. „Da wird demnächst Bewegung reinkommen“, hofft Bertelsmann, „wenn das europäische Antidiskriminierungsgesetz in Kraft tritt.“ MAGDA SCHNEIDER