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"Das ist gut, reicht aber bei weitem nicht aus."
Das stimmt. Die Frage ist: Was wäre denn (minimal) ausreichend? Ich denke, das wäre nur eine kritische politische Masse, 5% bis 10% der Bevölkerung, denen das Thema wirklich wichtig ist. Aber das ist nicht einmal im Ansatz absehbar, denn zustimmendes Nicken reicht dafür eben nicht aus.
Die Berliner haben diesbezüglich Glück: Neben einem reichhaltigen Angebot an Cryptopartys und ähnlichen Veranstaltungen gibt in in zwei Wochen erstmals eine gute Möglichkeit für "ganz normale Leute", sich Linux anzuschauen, es auzuprobieren, Fragen dazu zu stellen und sich dann zu überlegen, ob und wie man einen Schritt in diese Richtung macht, um nicht mehr nur Spielball großer IT-Konzerne zu sein:
1984 - alles kann überwacht werden - 2015: Die weltweite Kontrolle ist nichts als Machtpolitik mit technischen Mitteln. Statt Demokratie und öffentlicher Einflussnahme der Bürger werden immer mehr Strategien ausprobiert, jeden Menschen zu einer Marionette zu machen, die vieleicht noch bei der Geburt (wie bei Aldous Huxley) einen Chip ins Gehirn eingepflanzt bekommt. Dann braucht man nicht mal ein Smartphone zur totalen Überwachung. Die Ironie der Geschichte ist: Alles wird primitiver und die Leute, die gar nichts mehr mit moderner Kultur zu tun haben wollen - in Höhlen leben und abstrusen Ideen anhängen - werden diese Zivilisation aushebeln...
Die Debatte um die Grenzen Deutschlands erinnern an historische Debatten um nationale Souveränität – und zeigt: Grenzen sind soziale Konstrukte.
Kommentar geplante Klage gegen BND: Der Knoten ist durch
Gegen Überwachungspraktiken des BND zieht nun das Unternehmen DE-CIX vor Gericht. Das ist gut, reicht aber bei weitem nicht aus.
Könnte gerichtlich in ihren Befugnissen eingeschränkt werden: die neue BND-Zentrale in Berlin. Bild: dpa
Endlich. Die Betreiber des Internetknotenpunktes DE-CIX in Frankfurt wollen juristisch gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) vorgehen. Mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wollen sie klären lassen, dass die Datenauswertung des deutschen Auslandsgeheimdienstes in ihren Serverräumen rechtswidrig ist.
Das wurde auch Zeit. Bereits seit langem finden Datenschützer das umfassende Abfischen von Daten in Frankfurt bedenklich. In gigantischen hochsicherheitsgeschützten Serverräumen steht dort einer der größten Internetknotenpunkte der Welt – ein Großteil des E-Mail-Verkehrs etwa aus Deutschland geht über diese Leitungen.
Wiederholt war bekannt geworden, dass verschiedene Geheimdienste dort tätig sind und munter E-Mails abschöpfen. Auch der Bundesnachrichtendienst liest dort E–Mails aus. Die deutschen Agenten behaupteten stets, sie hätten zuverlässige Filter um sicherzustellen, dass von ihrer Spionage keine deutschen Grundrechtsträger, also keine deutschen Bürger, betroffen seien – denn die dürfen nicht unter die Lupen des BND gelangen.
Das war schon immer Quatsch, denn es gibt keinen digitalen Filter, der in der Lage ist, Nationalitäten von Menschen anhand ihrer Mails zu erkennen. Dass jetzt die Betreiber selbst vor Gericht ziehen, ist deshalb ein wichtiger Schritt. Bislang kritisierten Datenschutzbewegte die BND-Praxis zwar.
Eine gerichtliche Klärung durch den Betreiber selbst wird aber wesentlich effektiver sein. Der will im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen – und sollte gute Chancen haben, die hochproblematische Auslegung des G10-Gesetzes zu attackieren.
Das Gesetz ist veraltet und bietet Auslegungsspielräume, die der BND offensiv nutzt – auch um dem US-Schnüffelapparat der NSA möglichst umfassend zuliefern zu können. Derzeit plant die Bundesregierung zwar, das Gesetz zu überarbeiten. Allerdings dürften dabei vor allem die Rechte der Überwacher gestärkt werden.
Deshalb kommt die Klage nun zum richtigen Zeitpunkt – sie wird die Debatte über die Grenzen der Arbeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes auf deutschem Boden befördern. Und auch die Aufmerksamkeit darauf lenken, was nach wie vor täglich am Frankfurter Knotenpunkt passiert – internationale Datenspionage von gigantischem Ausmaß.
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Schwerpunkt Überwachung
Kommentar von
Martin Kaul
Reporter
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