Scheitern vermieden

AUS HONGKONGANDREAS ZUMACH

Die Handelsminister der Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) haben eine Einigung erzielt – wenn auch nur bei einem der vielen umstrittenen Themen: den Exportsubventionen für Agrarerzeugnisse. Die Ministerkonferenz von Hongkong ist somit nicht, wie noch bis zuletzt von vielen befürchtet, gescheitert.

Der Durchbruch wurde erzielt, als sich die 149 WTO-Mitgliedstaaten auf ein konkretes Enddatum für Exportsubventionen einigten. „Wir sind übereinkommen, die parallele Abschaffung aller Formen von Exportsubventionen bis zum Jahr 2013 zu gewährleisten“, heißt es in der Abschlusserklärung der 6. WTO-Ministerkonferenz. Gemeint damit sind die Beihilfen, die vor allem die USA und die EU, aber auch andere Industrieländer zahlen, um ihre Agrarüberschüsse billig auf dem Weltmarkt loszuwerden – zu Lasten der Produzenten in Entwicklungsländern, die mit solchen Dumpingpreisen nicht konkurrieren können. Die jetzt in der Abschlusserklärung gewählte Formulierung „alle Formen von Exportsubventionen“ schließt neben den direkt gezahlten Subventionen der EU auch indirekte und versteckte Exportbeihilfen ein, wie die in den USA, Kanada und Neuseeland üblichen Ausfuhrkredite und die staatlichen Exportmonopole in Australien. Die umstrittene Nahrungsmittelhilfe der USA, oft nur eine getarnte Exportförderung, soll dagegen weiter möglich sein, wenn auch mit Einschränkungen.

Mit diesem WTO-Beschluss haben die Entwicklungsländer endlich eine Forderung durchgesetzt, die sie bereits seit Ende der 80er-Jahre erheben. Den hartnäckigsten Widerstand gegen die Festlegung eines Endtermins leistete bis zuletzt die EU. Doch angesichts einer erstmals einheitlichen Front aller 110 Entwicklungs- und Schwellenländer in der WTO und auch massiver Kritik seitens der USA, Kanadas und Australiens erteilte der EU-Agrarministerrat Handelskommissar Peter Mandelson in der Nacht zum Sonntag schließlich grünes Licht für die Zustimmung zu einem konkreten Termin.

Bei der zweiten großen Streitfrage, den internen Subventionen für Bauern in den Industrieländern, kam es nur zu Absichtserklärungen. Die Beihilfen sollen laut WTO-Beschluss „in erheblichem Umfang reduziert werden“. Bei der Baumwolle, für manche Entwicklungsländer ein existenziell wichtiges Produkt, verspricht die WTO zwar ein Ende der Exportsubventionen schon Ende 2006. Aber ihre Forderung nach einem konkreten Datum für das vollständige Auslaufen der milliardenschweren internen Beihilfen der USA, unter denen vor allem die Baumwollproduzenten Afrikas leiden, konnten die Entwicklungsländer nicht durchsetzen.

Die WTO beschloss außerdem, dass die Industriestaaten den 49 nach UNO-Definition „am wenigsten entwickelten Ländern“ von 2008 an einen zollfreien Zugang ohne Mengenbeschränkungen zu ihren Märkten gewähren. Doch haben sich die Industrieländer die Möglichkeit für Ausnahmeregeln für bestimmte Produkte offen gehalten. Japan dürfte eine Ausnahme für Reisimporte in Anspruch nehmen, die USA für Textilien. Die EU gewährt zoll- und quotenfreien Marktzugang für ausnahmslos alle Produkte außer Waffen.