Gebührend warten

Hamburger Hochschulchefs fordern Verschiebung von Studiengebühren auf 2007. Gesetzentwurf heute im Senat

Heute wird Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) den ersten Entwurf für das Studiengebührengesetz in den Senat einbringen. Uni-Präsident Jürgen Lüthje und der Präsident der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), Michael Stawicki, forderten indes gestern, die Einführung der Gebühren von Herbst 2006 auf Sommer 2007 zu verschieben.

„Wir haben große Sorge, dass dies handwerklich nicht so schnell zu schaffen ist und deshalb die Gerichte die Sache bearbeiten müssen“, erklärt Stawicki gegenüber der taz. Es wäre gut, wenn die Bürgerschaft auf die Hochschulen hörte und den Termin verschöbe. „Eine so kurzfristige Einführung ist personell nicht zu schaffen“, sagt auch Uni-Sprecher Christian Hild. Lüthje hoffe, dass die Bürgerschaft, ähnlich wie bei früheren Gesetzen, Korrekturen vornimmt.

Wie berichtet, sind sich in dieser Sache alle fünf Präsidenten der Landeshochschulrektorenkonferenz (LHK) einig. Die Hochschulchefs stört ferner, dass ihre Lehrstätten mit bis zu einer Million Euro an der Ausfallbürgschaft für nicht zurückgezahlte Gebührendarlehen beteiligt werden sollen. Denn damit breche der Senat seine Zusage, dass die Gebühreneinnahmen ausschließlich den Hochschulen zugute kommen sollen.

Die Uni-Chefs haben noch weitere Bedenken, die sie aber erst nach Lektüre des Entwurfs präzisieren wollen. So könnte es sein, dass der Senat eine pauschale Ausnahmeregelung zulässt, die zu tausenden Anträgen führt und damit die Hochschulverwaltungen lahm legt.

Drägers Sprecherin Sabine Neumann betonte gestern, dass der Senat nur die „erste Fassung“ des Gesetzes verabschiede, zu dem die Hochschulen anschließend „Stellung nehmen“ dürfen. Neumann: „Wenn die Hochschulen feststellen, dass die stufenweise Einführung ab 2006 nicht sinnvoll ist, werden wir dies prüfen, bevor es in die zweite Senatsbefassung geht.“ Mit anderen Worten: Dräger könnte nachgeben, aber noch nicht gleich.

Beim Streitpunkt Ausfallfonds erklärte Neumann es indes für „angemessen“, wenn sich die Hochschulen, die ja insgesamt 45 Millionen Euro einnehmen, „daran beteiligen“. Sollte der Fonds nicht in Anspruch genommen werden, weil alle Absolventen so gut verdienen, dass sie ihre Darlehen zurückzahlen, bekämen die Hochschulen das Geld zurück. Kaija Kutter

Der Gesetzentwurf wird heute unter www.bwg.hamburg.de veröffentlicht.