Keine Einzelhaft für Tannenbaum

Das Kammergericht verbietet Gefangenen, in ihren Zellen Tannenbäume aufzustellen. Begründung: Darin könnten Drogen versteckt sein. Auch bestünde erhöhte Brandgefahr

Strafgefangene haben nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts kein Anrecht auf einen Tannenbaum in ihrer Zelle. Damit wurde der Antrag eines Gefangenen, der eine langjährige Freiheitsstrafe verbüßt, abgelehnt. In einem Weihnachtsbaum könnte Rauschgift ins Gefängnis geschmuggelt werden, begründete das Gericht gestern seine ablehnende Entscheidung.

Äste und Stamm auch eines kleineren Baumes ließen sich dazu ohne großen Aufwand aushöhlen und anschließend mit Leim verschließen. Nur schwer könnte das Drogen-Einschmuggeln verhindert werden. Der Kontrollaufwand für die Justizbediensteten wäre unzumutbar, urteilten die Richter. Laut Urteil sprach auch eine erhöhte Brandgefahr gegen das weihnachtliche Grün in der Zelle. Ein geschlagener Nadelbaum würde in einer beheizten Zelle schnell austrocknen und könnte leicht Feuer fangen. Ein Weihnachtsbaum als Topfpflanze wäre keine Alternative, da in der Erde unerlaubte Gegenstände versteckt werden könnten, hieß es.

Der Entscheidung ging ein längerer Rechtsstreit voraus. Schon vor Weihnachten 2004 hatte der Chef des Gefängnisses Tegel den Weihnachtsbaum-Antrag des Gefangenen abgelehnt, worauf sich dieser an das Landgericht wandte. Dort bekam der Verurteilte zunächst Recht. Der Gefängnisleiter wurde verpflichtet, einen Weihnachtsbaum vom 20. Dezember bis zum 6. Januar in der Zelle zu genehmigen. Der Anstaltsleiter setzte sich nun beim Kammergericht endgültig durch.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers müssen die Gefangenen in der deutschlandweit größten Justizvollzugsanstalt in Tegel aber nicht auf jede weihnachtliche Atmosphäre verzichten. In den Gemeinschaftsräumen sowie in den Betrieben der Anstalt wurden Weihnachtsbäume aufgestellt oder Kränze angebracht. dpa