Fiese Kürzung zum frohen Christfest

In Baden-Württemberg, Hessen und Teilen von Bayern wird Heimbewohnern die Weihnachtsbeihilfe gestrichen

BERLIN taz ■ Kein Weihnachtsfest für Ältere und Behinderte: In Baden-Württemberg, Hessen, Teilen von Bayern, Bremen und Nordrhein-Westfalen streichen die Landkreise Heimbewohnern die so genannte Weihnachtsbeihilfe. Mit diesem Geld – je nach Region 30 bis 35 Euro – konnten Heimbewohner, die Sozialhilfe empfangen, bisher zu Weihnachten mit Verwandten telefonieren, sie besuchen oder auch ein kleines Geschenk kaufen. „Vom monatlichen Taschengeld von 90 Euro ist das nicht zu finanzieren“, sagt Joachim Kendelbacher, Sprecher der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die sich um Heimbewohner kümmert.

Im Hedwig-Wachenheim-Haus im baden-württembergischen Lahr ist man empört über die Kürzungen. „Baden-Württemberg stellt sich doch sonst so gern als reiches Land dar“, sagt Heimleiterin Inge Philippen, „und jetzt spart man bei denen, die keine politische Lobby haben.“

20 psychisch Kranke betreut das Heim im Schwarzwald. Ein 31-Jähriger, der als manisch-depressiv behandelt wird, wäre zu Weihnachten gern zu seiner Freundin gefahren: „Ob ich das jetzt noch kann, weiß ich nicht, denn das monatliche Taschengeld reicht für solche Zusatzausgaben nicht.“ Auch Geschenke der Heimbewohner untereinander fallen in diesem Jahr wohl weg.

Verantwortlich für die Kürzungen sind die Landkreise. Sie begründen ihre Entscheidung damit, dass im vergangenen Jahr die so genannte Eingliederungshilfe erhöht worden ist, mit der die Integration behinderter Menschen in das alltägliche Leben gefördert werden soll. Mit diesem Schritt fielen allerdings im Gegenzug alle Sonderbezüge weg – und dies galt auch für die Weihnachtsbeihilfe.

Wie viele Menschen betroffen sind und wie viel Geld man einsparen möchte, war gestern von den Landkreistagen in Baden-Württemberg und Hessen nicht zu erfahren. Für AWO-Sprecher Kendelbacher ist die Argumentation mit den kürzenden Kommunen nicht nachvollziehbar: „Die Eingliederungshilfe gilt überhaupt nicht für Menschen, die in Heimen leben müssen, daher haben sie auch nichts von der Erhöhung.“

Die Arbeiterwohlfahrt rät betroffenen Heimbewohnern, dennoch Anträge auf Weihnachtsbeihilfe zu stellen. Sollten diese abgelehnt werden, könnte dagegen Widerspruch eingelegt werden. „Menschen, die sich wehren, werden wir unterstützen“, sagt AWO-Sprecher-Kendelbacher. DANIEL SCHULZ