URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS
: Deutschland diskriminiert Jüngere

FREIBURG | Der Kündigungsschutz in Deutschland diskriminiert junge Beschäftigte. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof. Konkret ging es um die heute 31-jährige Angestellte Seda Kücükdeveci aus NRW. Ihr war Anfang 2007 gekündigt worden. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist hatte der Arbeitgeber zwar die Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt, aber Zeiten bis zum 25. Lebensjahr ignoriert – wie es im deutschen Arbeitsrecht seit 1926 geregelt ist. Der EuGH hält diese Regelung für diskriminierend. Es gebe hierfür keinen sachlichen Grund. Die Richter begründeten dies mit einem „allgemeinen Grundsatz“ des Europarechts, der unabhängig von konkreten EU-Richtlinien gelte und dem nationalen Recht vorgehe. Eine Altersdiskriminierung sei danach in der EU generell verboten. Der EuGH bestätigte damit sein Urteil im Fall Mangold von 2005, das bei konservativen Juristen in Deutschland zu wütenden Reaktionen geführt hatte. Sie monierten eine Kompetenzüberschreitung des EuGH und hoffen immer noch auf einen Rüffel durch das Bundesverfassungsgericht. (chr)