Mehr Geld für BVG-Kontrolleure?

Künftig könnten Kontrolleure privater Sicherheitsfirmen, die im Auftrag der BVG tätig sind, mehr Geld für ihre Arbeit erhalten. Darauf haben sich die Vertragsparteien geeinigt

„Das gilt nur für Verkehrsleistungen“

VON GIUSEPPE PITRONACI

Vielleicht haben die Kontrolleure in Bus und Bahn bald bessere Laune, weil sie besser bezahlt werden. Die BVG schloss mit den von ihr beauftragten Subunternehmern eine Vereinbarung, nach der künftig der Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) auch für Subunternehmen gelten soll. Subunternehmer dürfen künftig an ihre Angestellten, wenn sie für die BVG unterwegs sind, nicht weniger zahlen als die BVG ihren eigenen Leuten. Subunternehmer sind Firmen, an die die BVG Aufträge vergibt. Zum Beispiel für bestimmte Buslinien, aber auch für Reinigung. Oder eben für Ticketkontrollen. Mit der neuen Regelung soll laut der Senatswirtschaftsverwaltung Lohndumping verhindert werden.

Busfahrer, die BVG-Kunden transportieren, aber ihr Geld nicht direkt von der BVG erhalten, sollen es eben nicht schlechter haben als ihre BVG-Kollegen, die die gleiche Arbeit machen. Für die BVG aber ist es billiger und flexibler, Aufträge an Subunternehmer zu geben als an die eigenen Angestellten – solange die Subunternehmer sich nicht an den TV-N halten mussten. Durch die neue Bestimmung im TV-N könnte jetzt zumindest das Argument „billiger“ wegfallen.

Schlechte Bezahlung von Angestellten bei Subunternehmen war in der Vergangenheit immer wieder in der Diskussion. Heftige Kritik gab es an den auswärtigen Ticketkontrolleuren. Diese fielen mitunter dadurch auf, dass sie rabiat und unnachgiebig bei den Kontrollen waren. Sie waren schlecht bezahlt und bekamen stattdessen Kopfprämien für erwischte Schwarzfahrer. Ob die neue Bestimmung im TV-N aber auch für die Kontrolleure gilt, ist umstritten.

„Die Bestimmung gilt nur für Verkehrsleistungen“, sagt Petra Reetz, Sprecherin der BVG. Und Kontrolleure bringen keine Verkehrsleistung, denn „der Verkehr kann auch ohne Kontrollen stattfinden“. Auch Christoph Lang, Sprecher in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, ist dieser Ansicht: „Für die Kontrolleure gilt nicht der Tarifvertrag Nahverkehr. Die Ticketkontrolle ist eine externe Dienstleistung wie zum Beispiel die Reinigung. Dafür gelten andere Tarifverträge.“

Frank Bäsler von der zuständigen Gewerkschaft Ver.di hat einen anderen Standpunkt: „Wir gehen davon aus, dass die Bestimmung auch für die Subunternehmen gilt, die mit der Ticketkontrolle beauftragt werden.“ Daher müsse sich die BVG fragen, ob die Beauftragung einer Fremdfirma noch sinnvoll sei. Was Basler nicht grundsätzlich bestreiten will, wegen der Flexibilität zum Beispiel. Aber: „Der Wettbewerb sollte sich nicht nur an den Löhnen der Beschäftigten festmachen.“

Alexander Kaczmarek, verkehrspolitischer Sprecher der CDU in Berlin, bringt einen weiteren Aspekt in die unklare Situation. Er fragt sich, ob es überhaupt juristisch möglich ist, dass die BVG ihre Subunternehmen zu bestimmten Gehältern verpflichtet. Sinnvoll findet er es jedenfalls nicht: „Für den einzelnen Angestellten ist ein höherer Tarif sehr schön. Die Frage ist, ob er dann noch beschäftigt wird.“ Für Kaczmarek ist die Bestimmung gewerkschaftlich, aber nicht wirtschaftlich gedacht. Sie führe zu höheren Kosten und Ausgaben – die am Ende die Fahrgäste zahlen müssten.

Momentan kann man nur abwarten, wen die BVG künftig Tickets kontrollieren lässt. BVG-Sprecherin Petra Reetz teilte nämlich mit, dass der Auftrag neu ausgeschrieben wird. Wovon die Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz (GSE-Protect) noch gar nichts gewusst hat – obwohl sie bislang die Kontrollen mit durchführt. Dabei ist sie zu allem bereit. Michael Bock-Petzolt, Geschäftsführer bei GSE-Protect: „Selbstverständlich werden wir Wünsche der BVG berücksichtigen. Wenn es recht und billig ist, mach ich alles. Die BVG ist schließlich mein Kunde.“