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Hartz-IV-Empfänger sollen trotz ablehnender Urteile noch heute Weihnachtsbeihilfe beantragen

DÜSSELDORF taz ■ Die Arbeitsloseninitiative Tacheles Wuppertal fordert alle Hartz-IV-EmpfängerInnen auf, noch heute einen formlosen Antrag auf Weihnachtsbeihilfe bei den Arbeitsagenturen zu stellen. „Sie können die Anträge ohne besondere Begründung per Fax schicken oder in die Hausbriefkästen der Agenturen werfen“, sagt Harald Thomé von Tacheles. Hintergrund ist eine Veröffentlichung der Bundesregierung von 2003 zu den neuen Hartz-Gesetzen, in der es heißt, dass Weihnachtsbeihilfen nicht im Regelsatz enthalten sind. „Es gibt also die Möglichkeit, dass ein zusätzlicher einmaliger Anspruch besteht“, so Thomé. Diesen Gesichtspunkt hätten die damit in Eilverfahren befassten Sozialgerichte bisher überhaupt nicht ausgeleuchtet.

Die Sozialgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf hatten zwei Beschwerden von Heimbewohnern Anfang der Woche abgelehnt (taz berichtete). Einer der Fälle ging bis vor das Landessozialgericht Essen. Auch die höhere Instanz wies die Beschwerde am Dienstag zurück. Aufgrund dieser Entscheidung wollen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen die Weihnachtsbeihilfe, die in NRW insgesamt rund 1,4 Millionen Euro beträgt, zum ersten Mal nicht zahlen. Über die schon tausendfach vorliegenden Anträge von HeimbewohnerInnen wollen die Verbände nun im Einzelfall entscheiden und die Ansprüche „wahrscheinlich“ ablehnen. Die Betroffenen könnten dann Rechtsmittel einlegen, teilten die Landschaftsverbände (LV) mit. Nach Auffassung der LV und der Kommunen haben ALG-II- und Sozialhilfe-Empfänger seit 2005 keinen Anspruch mehr auf Weihnachtsbeihilfe. Verbände und Arbeitsloseninitiativen fordern, dass sie freiwillig gezahlt wird. GESA SCHOELGENS