Polizist vor Gericht

BETRUG Ein 49-Jähriger soll den Staat geprellt und Kinderpornografie besessen haben

„Ich empfinde mich zu allen Fällen als absolut unschuldig“

Besonders hoch ist der Schaden nicht, den Clemens H. dem Staat mutmaßlich zugefügt hat. Der 49-Jährige hatte seine Stelle als stellvertretender Leiter des Polizei-Fuhrparks genutzt, um günstig an einen Gebrauchtwagen für seinen Sohn zu kommen und diesen auf Staatskosten in Schuss bringen zu lassen. 800 Euro steckte die Bremer Polizei damit in ein Fahrzeug, das sie nicht mehr benötigte.

Dass sich der Polizist gestern überhaupt wegen Betrugs vor dem Bremer Amtsgericht verantworten musste, liegt wohl nur daran, dass im Zuge der Ermittlungen auf seinem Laptop Kinderpornografie gefunden wurde. Dass tatsächlich er es war, der sich die Bilder und Filme beschafft hatte, wird sich, wie sich in der gestrigen Verhandlung zeigte, kaum nachweisen lassen. Er selbst empfinde sich „zu allen Fällen als absolut unschuldig“, wie er gestern sagte. Und: „Ich habe nicht gewusst, dass sich solch widerliches Material auf meinem PC befindet.“

Der Reihe nach: Im Frühjahr 2008 spricht H. mit seinem Vorgesetzten über die Möglichkeit, einen zwölf Jahre alten VW Polo aus dem Polizeibesitz zu kaufen. Der ist einverstanden – in Einzelfällen werden die Polizeifahrzeuge an privat verkauft – aber nicht mit den 100 Euro, die H. vorschlägt. „Der Polo war hässlich und kaputt“, sagte H. gestern. Eine Einschätzung, die niemand der gestern geladenen Kollegen des vom Dienst Suspendierten teilte. Auch der Vorgesetzte Gerhard M. findet, dass der Wagen mehr wert ist und setzt als Kaufpreis 700 Euro an. Ob H. ihm, wie dieser behauptet, in dem Zusammenhang gesagt hat, dass der Wagen noch in der hauseigenen Werkstatt war, konnte M. sich gestern nicht erinnern. Bewusst sei es ihm jedenfalls nicht gewesen, sonst hätte er den Wert noch höher eingestuft. H. wiederum sagte, er habe zwar veranlasst, dass der Polo auf seine „Verkehrstauglichkeit“ überprüft werde. „Aber dass so viel an ihm gemacht wurde, war mir nicht klar.“ Er räumte ein, dass er sich nach den Reparaturkosten hätte erkundigen müssen. Gut möglich, dass ihm der mittlerweile entlassene Werktstattleiter einen Gefallen habe tun wollen. Nur: Der kann nicht befragt werden, weil gegen ihn ebenfalls wegen Korruption ermittelt wird. Er soll unter anderem Geld von Firmen für Auftragsvergaben genommen haben.

Ungewöhnlich, so sagten die Zeugen übereinstimmend, sei es dennoch, dass ein ausgemustertes Fahrzeug überhaupt in der Werkstatt lande. „Wenn die verkauft oder versteigert werden sollen, wird nichts mehr an ihnen gemacht“, sagte einer.

Zu den kinderpornografischen Bildern sagte H. gestern, das Laptop würde auch von seiner Frau, seinen 17- und 19-jährigen Söhnen sowie deren Freunden genutzt. Einer von ihnen muss, das führte ein Sachverständiger aus, an diesem Laptop über eine Internet-Tauschbörse mit einschlägigen Worten nach Kinderpornografie gesucht und diese teilweise runtergeladen haben. Strafbar ist bereits der Versuch, sie sich zu besorgen. Der Prozess wird fortgesetzt. eib