körting und UN-listen
: Entscheidend ist die Transparenz

Es kommt nicht oft vor, dass sich ein Berliner Innensenator in die Weltpolitik einmischt. Im Falle von Mohamed H. hat Innensenator Ehrhart Körting genau dies getan. Eine UN-Liste mit terrorverdächtigen Personen, so der SPD-Politiker, sei mit den Menschenrechten nicht vereinbar, solange die betreffenden Personen juristisch nicht dagegen vorgehen könnten.

KOMMENTAR VON UWE RADA

So weit, so gut. Die Möglichkeit, im Zweifelsfalle von der Liste gestrichen werden zu können, hat tatsächlich mit Menschenrechten zu tun. Was aber hat es mit dem konkreten Fall des Mohamed H. zu tun?

Nicht besonders viel. H. stand nämlich gar nicht auf der Liste der Vereinten Nationen, sondern wurde von der Arbeitsagentur nur mit einer solchen Person verwechselt. Nicht die Liste war also der Grund dafür, warum H. seit zwei Monaten kein Arbeitslosengeld II bekommt, sondern die Verwechslung durch die Arbeitsagentur. Soll der Vorstoß des Innensenators ernst und nicht nur populistisch gemeint sein, muss nicht nur bei den UN Transparenz herrschen, sondern auch bei den Agenturen für Arbeit, bei der Bundesagentur in Nürnberg und den Banken, die nach ähnlichen Mustern verfahren.

Schließlich ist H.s Fall kein Einzelfall. Der Unterschied ist nur der, dass die Arbeitsagenturen eine Verwechslung verwaltungsintern erkennen können – der Betroffene bekommt im Normalfall also oft gar nichts mit.

Das sollte er aber. Schließlich kann eine solche Verwechslung auch anderweitig stattfinden. Dringend notwendig ist daher, jedem Betroffenen einen solchen Verdacht mitzuteilen – auch wenn er längst wieder ausgeräumt ist. Das gebietet nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es wäre auch die Voraussetzung dafür, dass jemand, der tatsächlich auf der Liste steht, bei den UN Beschwerde einreichen kann.