Wirtschaft statt Gewässerschutz

KOHLE Nabu kritisiert Umweltbehörde für Revision gegen Moorburg-Urteil. Damit betätige sie sich als „Wasserträgerin wirtschaftlicher Interessen“

Das Steinkohlekraftwerk in Moorburg an der Süderelbe wird seit 2008 vom Energiekonzern Vattenfall errichtet.

■ Kosten: mindestens 2,6 Milliarden Euro.

■ Inbetriebnahme: frühestens Mitte 2014.

■ Verbrauch: ca. 12.000 Tonnen Steinkohle täglich.

■ Leistung: 1.730 Megawatt.

■ Wirkungsgrad: etwa 55 Prozent.

■ CO2-Ausstoß: rund 8,5 Millionen Tonnen jährlich.

Die Umweltbehörde kommt nach Ansicht des Naturschutzbundes (Nabu) ihrer Aufgabe nicht nach. Statt für „ökologisch intakte Gewässer zu sorgen“, betätige sie sich als „Wasserträgerin wirtschaftlicher Interessen“, kritisiert der Hamburger Nabu-Vorsitzende Alexander Porschke. Grund für diese Vorwürfe ist, dass die Behörde jetzt beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg zur Kühlwasserentnahme aus der Elbe eingelegt hat. Damit falle SPD-Senatorin Jutta Blankau „dem Gewässerschutz im den Rücken“, so Porschke.

Als eigentliches Motiv vermutet der ehemalige grüne Umweltsenator die Sorgen von Senat und Hafenwirtschaft um die Elbvertiefung, über die ebenfalls das BVerwG zu entscheiden hat. Sollte das Moorburg-Urteil rechtswirksam werden, würde das die Chancen für die Elbvertiefung schmälern, glaubt Porschke. Denn das OVG habe sich auf das „Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie der EU“ gestützt, wonach jede ökologische Verschlechterung eines Gewässers untersagt ist. „Das trifft voll und ganz auf die geplante Elbvertiefung zu“, so Porschke.

Das OVG hatte auf Klage der Umweltorganisation BUND dem Energiekonzern Vattenfall untersagt, das Kraftwerk Moorburg mit 64 Kubikmeter Elbwasser je Sekunde zu kühlen. Stattdessen muss Vattenfall auf einen Hybrid-Kühlturm zurückgreifen, der eigentlich als Reserve-Kühlung gedacht war. Dadurch würde der Betrieb des Meilers teurer und zugleich weniger effektiv. Das OVG erklärte damit die wasserrechtliche Erlaubnis der Umweltbehörde für unwirksam.

Nach Vattenfall hatte am Freitag auch die Umweltbehörde Revision eingelegt. Unabhängig vom konkreten Fall solle die Klärung „von grundsätzlichen wasserrechtlichen Fragen“, speziell von Inhalt und Reichweite des EU-Verschlechterungsverbots, erreicht werden, teilte die Behörde mit. Eben diese Begründung lässt die Einschätzung Porschkes als stichhaltig erscheinen. Auch der BUND hat das Vorgehen kritisiert. „Ausgerechnet eine Umweltbehörde“ stelle sich gegen ein richtungsweisendes Urteil für die Verbesserung des Gewässerschutzes.  SVEN-MICHAEL VEIT