Naturschutz für die Ems rückt ein Stückchen näher

URTEIL Oberverwaltungsgericht erlaubt Schutz nach der FFH-Richtlinie, Ökologen fordern Baggerstopp

Trotz wirtschaftlicher Bedenken in der von Schiffbau und Häfen geprägten Region können Unter- und Außenems zum europäischen Naturschutzgebiet werden. Denn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Mittwoch eine Berufung der Stadt Papenburg, der Landkreise Emsland und Leer sowie der Meyer Werft gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurückgewiesen.

Die Kläger wollten verhindern, dass die Ems in eine Liste schützenswerter Gebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) aufgenommen wird. Der Fluss muss ausgebaggert werden, weil die Meyer Werft regelmäßig Kreuzfahrtschiffe über die Ems in die Nordsee überführt. Auch sonst befürchten die Kläger wirtschaftliche Nachteile.

Unterdessen haben Naturschützer die geplante Vertiefung der Außenems um einen Meter abgelehnt. Dies berge schwer wiegende Umweltrisiken, teilten die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF mit. Der Fluss solle auf einer Länge von 35 Kilometern vertieft werden, außerdem solle ein Offshore-Terminal am Rysumer Nacken entstehen. Zudem sei die Streichung von Umweltauflagen beim Aufstauen der Ems zur Überführung von Kreuzfahrtschiffen der Papenburger Meyer Werft geplant. Es sei unverhältnismäßig, die Außenems für einen tideunabhängigen Verkehr der wenigen tief gehenden Schiffe nach Emden auszubauen.

Die Umweltverbände befürchten, dass sich die ökologische Situation im Emsästuar weiter verschlechtere. Es gebe dort keinen Puffer mehr für weitere Eingriffe, sagte Niedersachsens BUND-Geschäftsführer Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler.  (dpa)