Humanisten müssen lernen

Eine Mutter ist damit gescheitert, den Welthumanistentag als unterrichtsfreien Tag festschreiben zu lassen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage am Mittwoch ab. Die Frau wollte den Welthumanistentag in der Verwaltungsordnung „AV Schulpflicht“ festschreiben lassen, nachdem ihr Sohn am Welthumanistentag 2011 dem Unterricht ferngeblieben war und einen unentschuldigten Fehltag kassiert hatte. Das Gericht bekräftigte, man habe als Bürger keinen Anspruch, eine solche Vorschrift zu ändern. Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg nannte das Urteil „formal korrekt“. Es beseitige aber nicht das Problem, dass humanistische Schüler ihre Weltanschauung nicht an einem eigenen Tag pflegen könnten. (dpa)