NICHTEHELICH GEBORENE
: Weiter beim Erben benachteiligt

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat die rechtliche Benachteiligung nichtehelicher Kinder beim Erbe bestätigt. Demnach sind vor dem 1. Juli 1949 geborene uneheliche Kinder weiterhin vom Erbe ihres Vaters ausgeschlossen, wenn dieser vor dem 29. Mai 2009 starb. Die Regelungen seien verfassungsgemäß. Das Gericht wies damit die Verfassungsbeschwerden zweier Männer ab, die vor 1949 unehelich geboren worden waren. Ihre Väter waren 2006 und 2007 gestorben. Sie durften sie daher nicht beerben. (dpa)