SVEN HANSEN ÜBER DEN HAFTBEFEHL FÜR PAKISTANS EXDIKTATOR MUSHARRAF
: Auf die harte Tour

„Es ist gut, wenn die Justiz einen Exdiktator dafür belangt, dass er sich über das Gesetz stellte“

Pervez Musharraf ist ein Gespenst von gestern. Der Exarmeechef und General, der sich 1999 an die Macht geputscht hatte, um nach eigenen Worten „Pakistan zu retten“, ist jetzt bei seinem zweiten Rettungsversuch erneut gescheitert. Erst am 24. März war er aus dem selbstgewählten Exil zurückgekehrt. Zweifellos war die Lage in Pakistan 1999 nicht gut, heute ist sie besorgniserregend.

Doch war Musharraf, der die verfassungsmäßige Ordnung aushebelte und das Militär weiter stärkte statt in die Schranken zu weisen, schon immer mehr Teil des Problems als der Lösung gewesen. Das haben die meisten in Pakistan längst erkannt, nur Musharraf selbst nicht. Jetzt muss er es auf die harte Tour lernen. Schon seine Rückkehr wurde nicht begrüßt. Er stieß auf Desinteresse, niemand räumte ihm große Wahlchancen ein. Sein Versuch, seine Kandidatur zu registrieren, wurde in vier Wahlkreisen abgewiesen. Und jetzt wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen, weil er 2007 bei Erklärung des Ausnahmezustands Richter und Anwälte verhaften ließ. So wie er sich als Diktator immer wieder über das Recht stellte, akzeptierte er auch jetzt den Haftbefehl nicht und floh mit seinen Leibwächtern aus dem Gericht. Er muss nun hoffen, dass das Militär den Präzedenzfall der Verhaftung eines Exgenerals nicht zulässt.

Pakistans Justiz ist längst Teil politischer Machtkämpfe. Doch gibt es in dem Land zwei Fortschritte: Zum einen hat eine gewählte Regierung erstmals ihr volle Amtszeit überstanden – für Pakistan eine große Leistung, auch wenn die Regierung kaum etwas erreicht hat. Zum anderen ist es gut, wenn die Justiz einen Exdiktator dafür belangt, dass er sich über das Gesetz stellte. Wie weit dieser Fortschritt geht, liegt leider jetzt beim Militär: Lässt es die Justiz arbeiten oder schirmt sie den Exgeneral vor juristischer Verfolgung ab?

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