ARMEEEINSATZ
: Minister darf nicht allein entscheiden

KARLSRUHE | Der Verteidigungsminister darf auch im Katastrophenfall – etwa einem Terrorangriff in Deutschland – nicht allein über den Einsatz der Bundeswehr im Inland entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte gestern eine entsprechende Bestimmung des umstrittenen Luftsicherheitsgesetzes für nichtig. Die Richter setzten damit eine Grundsatzentscheidung aus dem vergangenen Jahr um. Das Plenum aus beiden Senaten des Verfassungsgerichts hatte im Sommer 2012 den Einsatz militärischer Mittel im Inland in Ausnahmefällen erlaubt, dafür aber auch in Eilfällen eine Entscheidung der gesamten Bundesregierung verlangt. Mit dem Beschluss der Karlsruher Richter endet ein jahrelanger Rechtsstreit: Die Länder Bayern und Hessen hatten bereits im Jahr 2005 gegen die neuen Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes geklagt. (dpa)