Datenschutz in einer Hand

BRANDENBURG Die Regierungskoalition will die privaten Unternehmen der Landesdatenschutzbeauftragten unterstellen. So sollen Beschwerden von Bürgern unkomplizierter eingereicht werden können

Die rot-rote Koalition in Brandenburg will die Datenschutzaufsicht bündeln. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass die Landesdatenschutzbeauftragte nicht nur für den öffentlichen, sondern auch für den privaten Bereich zuständig sein soll. Bislang liegt die Zuständigkeit für die Privatwirtschaft beim Innenministerium.

Die „rasante technische Entwicklung in den letzten Jahren“ und eine zunehmende Überschneidung der Aufgabenbereiche würden diesen Schritt nötig machen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Brandenburg will damit nachholen, was in anderen Bundesländern schon umgesetzt ist: So ist unter anderem in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Berlin der Landesdatenschutzbeauftragte sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Bereich zuständig.

Die Brandenburger Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge begrüßte den Vorstoß. „Damit wird es uns möglich gemacht, Zuständigkeiten zusammenzufassen“, sagt Hartge der taz. Sinnvoll sei das beispielsweise im Bereich Gesundheit. Wenn nicht mehr je nach Akteur das Innenministerium oder die Datenschutzbeauftragte Ansprechpartner sei, könne man einen „ganzheitlicheren Blick“ auf die Vorgänge werfen. Auch für die Bevölkerung sieht Hartge Vorteile: Die Bürger müssten, wenn sie sich beispielsweise beschweren wollten, nicht zunächst überlegen, ob es sich um ein öffentliches oder privatrechtliches Unternehmen handelt.

Doch die Landesdatenschutzbeauftragte macht auch klar, dass es mit einer simplen Zusammenlegung nicht getan sei: „Im öffentlichen Bereich merken wir jetzt schon, dass viel passiert, was wir nicht abdecken können, einfach weil wir nicht überall sein können.“ Sie wünsche sich vier Stellen für den privaten und eine zusätzliche für den öffentlichen Bereich.

Vier Stellen mehr

Laut Hans-Jürgen Scharfenberg, dem innenpolitischen Sprecher der Linksfraktion, sollte zumindest Ersteres ohne Probleme möglich sein. „Es steht fest, dass die vier Stellen aus dem Innenministerium zur Datenschutzbeauftragten gehen“, sagte er. Über weiteres Personal müsse man reden.

Der Gesetzesentwurf soll in der ersten Landtagssitzung im Februar eingebracht werden. „Wir sind daran interessiert, dass der Entwurf so schnell wir möglich in zweiter Sitzung beschlossen wird“, erklärt Scharfenberg. Im schnellsten Fall könne das Gesetz so im März in Kraft treten und der Umbau beginnen.

Das in der Vergangenheit CDU-geführte Innenministerium hatte eine Zusammenlegung der Zuständigkeiten mit Hinblick auf eine laufende Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik stets abgelehnt. Dort soll geklärt werden, ob die Datenschutzkontrollstellen grundsätzlich beim Innenministerium angesiedelt sein dürfen oder ob das der geforderten Unabhängigkeit der Kontrolle widerspricht. SVENJA BERGT