Innenminister neben der Spur

betr.: „Kripo will Klarheit in Folterfällen“, taz vom 21. 12. 05

Während die USA sich selbst unter Kuratel des Antifoltergesetzes stellen – mal abwarten, ob die Bush-Administration tatsächlich ihre Praxis ändert –, gerät unser Innenminister neben die rechtsstaatliche Spur.

Nicht nur, dass er – fröhlich unterstützt vom Hamburger Innensenator – die Bundeswehr Polizeiaufgaben wahrnehmen lassen will, nein, jetzt will er auch noch unter Folter oder mittels anderer rechtsstaatswidriger Methoden erlangte Aussagen nutzen.

Schäuble macht zwar klar: Deutsche Sicherheitsbehörden dürfen nicht einmal „sozusagen augenzwinkernd erwarten, dass gefoltert wird“. Aber da er weder naiv noch lebensfremd ist, bin ich mir ziemlich sicher, dass Schäuble bei dieser Klarstellung selbst nur mühsam ein Augenzwinkern unterdrücken konnte.

Die Nutzung von Folteraussagen fördert die Folter. Deshalb muss hier das gleiche Prinzip angewandt werden, wie bei Hehlerei (Förderung des Diebstahls) und Besitz kinderpornografischer Fotos (Förderung des Kindesmissbrauchs): Die Nutzung von Aussagen, die mittels Folter oder ähnlich schwerer Rechtsbrüche erlangt wurden, ist zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Schade, dass der Bund Deutscher Kriminalbeamter diese Klarstellung nicht selbst gibt.

HOLGER GUNDLACH, Kriminaloberrat i. R., Hamburg