RUNDFUNKGEBÜHREN
: Klage gescheitert

MÜNCHEN | Der neue Rundfunkbeitrag kann zunächst weiter erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies nach Angaben vom Dienstag einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer zurück. Dieser will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen, weil es den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletze. Geuer hatte beantragt, den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragsschuldner vorerst auszusetzen. (dpa)