Neue Gesetze ohne neue Ideen

Eltern müssen stärker für ihre Kinder einstehen, Existenzgründer haben es schwerer – was sich 2006 ändert

Die Probezeit eines neuen Mitarbeiters darf künftig statt sechs Monate zwei Jahre dauern

BERLIN taz ■ Wer seinen Job verloren hat und nach Fördermaßnahmen Ausschau hält, muss sich in diesem Jahr auf einige Veränderungen gefasst machen. So wird zum 1. Februar die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I verkürzt. Bisher erhielten Erwerbslose, die vorher lange beschäftigt waren, bis zu 32 Monate lang das Arbeitslosengeld I. Wer nach dem 1. Februar gekündigt wird, bekommt nur noch 12 Monate Arbeitslosengeld I. Über 55-Jährige haben 18 Monate lang Anspruch auf die Leistung.

Die Regelungen zu den Ich-AGs und dem so genannten Überbrückungsgeld laufen zum 30. Juni dieses Jahres aus. Danach sollen sie zu einem neuen Instrument zusammengefasst werden.

Wahrscheinlich wird die Existenzgründer-Förderung dann nur noch als Ermessensleistung und nicht mehr als Pflichtleistung angeboten. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekamen allerdings schon seit Anfang 2005 keine Förderung für neu gegründete Ich-AGs mehr. Die Zuschüsse waren auf Bezieher von Arbeitslosengeld I beschränkt. Wer als Langzeiterwerbsloser Arbeitslosengeld II erhält und ein Kleinunternehmen gründen will, kann nach wie vor lediglich als Ermessensleistung auf ein so genanntes Einstiegsgeld hoffen. Bei EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II, die jünger sind als 25 Jahre, sollen künftig die Eltern wieder stärker zum Unterhalt herangezogen werden. Voraussichtlich gelten dann junge Erwachsene, die noch bei den Eltern wohnen, als zu deren Haushalt zugehörig. Wer ausziehen will, darf dies dann nur noch mit Zustimmung der Jobcenter tun. Aber auch für außerhalb wohnende junge Erwachsene sollen die Eltern wieder in den Unterhaltsrückgriff genommen werden. Gesetzliche Neuregelungen dazu müssen aber noch kommen.

Die Probezeit, während deren kein Kündigungsschutz gilt, soll bei Neueinstellungen in Unternehmen von 6 auf 24 Monate verlängert werden. Im ersten Halbjahr dieses Jahres soll ein Entwurf für ein Gesetz vorliegen. Das Arbeitslosengeld II soll im Osten von derzeit 331 Euro auf Westniveau, also 345 Euro, angeglichen werden. Dies soll aber erst im Mai oder Juni dieses Jahres in Kraft treten. BARBARA DRIBBUSCH