Post-Mindestlohn versenkt

URTEIL Erfolg für Billiglohnunternehmen: Bundesverwaltungsgericht erklärt Mindestlohn in der Postbranche wegen Verfahrensfehlern für rechtswidrig

LEIPZIG dpa/rtr | Das Bundesverwaltungsgericht hat den Post-Mindestlohn für nichtig erklärt. Es gab den Klagen mehrerer privater Konkurrenten der Deutschen Post und eines Arbeitgeberverbandes statt. Beim Zustandekommen der Verordnung über den Post-Mindestlohn habe das damals SPD-geführte Bundesarbeitsministerium gravierende Verfahrensfehler begangen, so das Urteil. Das Ministerium habe die Beteiligungsrechte der Kläger verletzt, weil es ihnen nicht die Chance zur schriftlichen Stellungnahme gab.

Der Post-Mindestlohn ist seit Januar 2008 in Kraft. Die Deutsche Post und Ver.di hatten ihn ausgehandelt. Er liegt zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro pro Stunde für Briefzusteller. Das Bundesministerium für Arbeit hatte ihn mit einer Verordnung für allgemein verbindlich erklärt. Die privaten Post-Konkurrenten argumentierten, sie hätten mit einer anderen Gewerkschaft einen eigenen – niedrigeren – Mindestlohn vereinbart. Dieser Tarifvertrag dürfe nicht einfach weggewischt werden, so ihre Argumentation.

Das inzwischen CDU-geführte Bundesarbeitsministerium bedauerte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Post-Mindestlohn, begrüßte zugleich aber die höchstrichterliche Klärung. Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorlägen, werde man „die erforderlichen Konsequenzen ziehen“, heißt es in einer Erklärung des Bundesarbeitsministeriums. „Selbstverständlich“ respektiere die Bundesregierung die Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Die Gewerkschaft Ver.di rief die Bundesregierung zum Handeln auf. „Die bemängelten Formfehler müssen geheilt werden. Das ist mittels einer erneuten Verordnung ohne weiteres möglich“, sagte die stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis in Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht habe lediglich Formfehler festgestellt. Der Post-Mindestlohn sei damit als geeignetes Mittel gegen Lohndumping in der Briefbranche bestätigt worden, machte Kocsis deutlich. Ver.di halte am geltenden Mindestlohn von 8,40 bis 9,80 Euro fest.

Der Tag SEITE 2