Gericht gibt auf

VULKAN-PLEITE Das Landgericht hat das Verfahren gegen Ex-Chef Friedrich Hennemann eingestellt

Das Untreue-Verfahren gegen den Ex-Chef des Werftenkonzerns Vulkan, Friedrich Hennemann, hat das Bremer Landgericht gestern eingestellt. Eine Verurteilung sei angesichts der Beweislage „mehr als unwahrscheinlich“, so das Gericht.

Hennemann und zwei weitere Vorstandsmitglieder sollen Mitte der Neunziger rund 850 Millionen D-Mark zweckentfremdet haben: Statt in die Werften in Wismar und Stralsund sollen sie die Gelder in den Bremer Mutterkonzern gesteckt haben. Kurz darauf ging der Konzern mit 23.000 Beschäftigten in Konkurs. Wegen Untreue hatte das Landgericht sie 2001 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf: Der Geldtransfer selbst sei keine strafbare Untreue. Dazu hätten die Beschuldigten die Werften vorsätzlich in Finanznöte gebracht haben müssen. Dafür reichten dem BGH die Beweise nicht. „Jahre“ würden weitere Ermittlungen dauern, begründete das Landgericht die Einstellung. Zudem sei ein Schuldspruch unwahrscheinlich. taz