Kein Quellenschutz

DATENSCHUTZ Journalisten sollten Brisantes nicht in der Cloud speichern

Journalistische Recherchen sind in sogenannten Cloud-Lösungen wie Dropbox oder auch Apples iCloud nicht nur der Gefahr von Hackern ausgesetzt, sondern auch staatlichen Ermittlern – und das auch aus Deutschland.

„Der Quellenschutz, wie er bei uns in der Strafprozessordnung vorgesehen ist, umfasst nur diejenigen Materialien, die sich in Gewahrsam des Journalisten oder der Redaktion befinden“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der taz. „Wenn die Daten ausgelagert sind auf die Cloud ins Internet, dann ist dieser Schutz nicht gegeben. Das heißt, die Daten dürften gegebenenfalls auch von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden.“

Schaar sagte, dieser rechtliche Spielraum für die Ermittlungsbehörden habe ihn selbst überrascht. Er habe davon erfahren, als er sich für die Diskussion „Wer schützt die (Presse-)Freiheit im Internet?“ kundig gemacht habe, zu der am Donnerstagabend unter anderem Reporter ohne Grenzen in Berlin eingeladen hatten. „Inwieweit die Dienste die Daten dann auch herausgeben, ist noch eine andere Frage“, sagte Schaar im Anschluss an diese Debatte. „Aber nach deutschem Recht jedenfalls wären sie dazu verpflichtet.“

Journalisten genießen in Deutschland das Privileg, ihre Quellen und brisante Rechercheunterlagen in aller Regel nicht preisgeben zu müssen. Nun drängt sich die Frage auf, wer jetzt in der Pflicht ist: Müssen Journalisten auf derlei bequeme Dienste grundsätzlich verzichten oder die Politik das Beschlagnahmeverbot auch auf das Digitale ausweiten? „Wir brauchen beides“, sagte Schaar. Natürlich sollte jeder, der mit vertraulichen und sensiblen Daten umgehe, ständig hinterfragen, wie sicher der genutzte Speicherplatz sei. „Zum anderen brauchen wir aber auch einen gesetzlichen Schutz“, forderte Schaar. „Den brauchen wir aber nicht nur in Deutschland, sondern mindestens in Europa.“

DANIEL BOUHS