lokalkoloratur
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Die Rache des Multis ist daneben gegangen, der Springer-Konzern muss gegen den Schriftsteller Günter Wallraff eine weitere derbe Niederlage einstecken. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies eine Beschwerde gegen ein Urteil des Hamburger Landgerichts zurück, das den Springer-Blättern untersagt, Wallraff als „Stasi-IM“ zu bezeichnen. Der 63-Jährige geht jedoch davon aus, dass die „Verfolgungsmanie damit nicht beendet ist“. Mehrere Springer-Gazetten hatten im Sommer 2003 behauptet, Wallraff sei Mitarbeiter der „A-Quelle“ für die DDR-Staatssicherheit gewesen. Beleg: Die Stasi habe über ihn Akten unter dem Titel „IM Wagner“ geführt, in denen seine Recherchen in der DDR von 1968 bis 1971 festgehalten worden waren. Ein willkommener Anlass, den Enthüllungsjournalisten zu diskreditieren, der dem Konzern in den 70er Jahren arg zugesetzt hatte. Damals arbeitete Wallraff drei Monate verdeckt als „Hans Esser“ bei Bild-Hannover und enthüllte später die Arbeitsweisen des Revolverblattes im Buch „Der Aufmacher“. KVA