LESERINNENBRIEFE
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Zum Wohle des Kindes

■ betr.: „Das Ende der Machtmütter“, taz vom 4. 5. 13

Eigentlich ist mit dem salomonischen Urteil alles zu dieser Frage gesagt: Der Richter Salomon bietet den streitenden Müttern an, das Kind mit dem Schwert zu teilen. Wer bereit ist, ein Kind zu zerstören, um seine „Hälfte“ zu bekommen, hat sein Recht darauf verwirkt. Mutter- und Vaterschaft bedeutet nämlich nicht, etwas „von dem Kind zu haben“, sondern, etwas für das Kind zu tun. Das Ziel des Gesetzes, zum Wohl des Kindes beiden Eltern eine gemeinsame Verantwortung zu übertragen, ist verfehlt, wenn anschließend das Kind im Krieg der Eltern traumatisiert wird und therapiert werden muss. Deshalb darf es keine Entscheidung ohne ausführliches Prüfungsverfahren geben. Und auch danach müssten die Beteiligten noch fachkundig beobachtet und begleitet werden, bis eindeutig erkennbar ist, dass die gemeinsame Sorge funktioniert und das Kind keinen Schaden nimmt. Wenn der Staat sich diesen Aufwand und diese Kosten sparen will, kann er nicht für sich in Anspruch nehmen, tatsächlich zum Wohl der Kinder zu handeln. Alles andere ist nur Lobbypolitik, damit die streitbaren Verbände Ruhe geben.

ANNETTE ROTERMUND, Schwerte

Wieder mal typisch

■ betr.: „Das Ende der Machtmütter“, taz vom 4. 5. 13

Das ist ja mal wieder typisch: Die Eltern bekommen ihr Ego nicht in den Griff, und die Kinder müssen in Therapie! Meiner Meinung nach kann kein allgemeines Gesetz so etwas Verzwicktes generell lösen. Jeder Fall verhält sich anders und muss einzeln geprüft werden. Für die Kinder wäre es aber am besten, wenn die Eltern sich selbst etwas zurücknehmen könnten und wirklich an das Kindeswohl denken würden und es überhaupt nicht vor Gericht geht!

FRANZISKA STEGER, Regensburg

Das Kreuz mit dem Kreuz

■ betr.: „Traut euch!“, taz vom 4. 5. 13

Das wäre zu schön, lieber Stefan Reinecke, wenn eitle egomanische Politiker_innen Schnee von gestern wären! Neue Koalitionen braucht das Land: rot-rot-grüne oder rot-grün-rote oder grün-rot-rote! Die Sache wäre zuverlässig, wenn wir als Wähler_innen unser Kreuz bei einer der oben genannten Kombinationen machen könnten. Dann hätten wir endlich nicht mehr unser Kreuz mit dem Kreuz und wären zudem diejenigen, die den Ton angäben und wüssten, dass nicht alles für die Katz war! MECHTILD LUTZE, Berlin

Wenn alles legal war

■ betr.: „Familienbetrieb CSU wird immer größer“, taz vom 3. 5. 13

Abgeordnete des Bayerischen Landtags, unter ihnen auch Landesminister, die in die „Affäre um die Beschäftigung von Familienangehörigen“ verstrickt sind, betonen wiederholt, das sei alles legal gewesen. Der Bayerische Landtag scheint somit erfolgreich Gesetze verabschiedet zu haben, die offenbar nur wenigen – den Landtagsabgeordneten – dienen und die es ermöglichen, die dafür aufzuwendenden Steuermittel der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage nach der Verfassungskonformität derartiger Gesetze. BRIGITTA DORSCHFELDT, Berlin

Was ist „Blasphemie“?

■ betr.: „Blasphemie ist vom Grundgesetz gedeckt“, taz vom 6. 5. 13

Die Frage ist: Was ist „Blasphemie“ eigentlich? Sie ist der Verstoß gegen unerschütterliche Glaubensgewissheiten („Dogmen“), die den Zorn der Gläubigen teils derart anheizen, dass es etwa in Pakistan und im Iran sogar schon zu Todesurteilen für Beteiligte kam, da Blasphemie dort ein häufig drakonisch geahndeter Straftatbestand ist. In Staaten, die sich der Durchsetzung einer einheitlichen Staatsreligion verpflichten, herrscht eben keine Glaubensfreiheit.

Da die europäische Aufklärung aber zu einem weitaus säkularen Staatsverständnis kam, lässt sich ein Glaubensdogma eben nicht mit staatlicher Gewalt schützen oder durchsetzen. Die Durchsetzung religiöser Dogmen mit strafrechtlichen Mitteln passt daher nicht mehr in unsere säkulare Zeit der Postmoderne. Geltungsansprüche (Habermas) von Religionsgemeinschaften müssen behandelt werden wie Forderungen anderer Interessengruppen auch. Es ist daher nur folgerichtig, aus dem Grundgesetz zu schließen, dass dieses den Blasphemie-Paragrafen eben nicht deckt, soweit zu seiner Durchsetzung polizeistaatliche Gewalt nötig wäre. Die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg) ist schließlich ein höheres Verfassungsgut als die beleidigte Selbstgewissheit religiöser Fundamentalisten. MICHAEL HEINEN-ANDERS, Köln

Was soll der lange Artikel?

■ betr.: „Er will nicht im Land der Schlafmützen leben“, taz v. 4. 5. 13

Was soll der lange Artikel über das Buch des gierigen bzw., wenn man es freundlich ausdrücken will, wachstumliebenden Ralf Fücks? Am Beispiel seines Elternhauses hat der Autor des Artikels doch schon in den ersten Zeilen beschrieben, worum es geht: Die Autobahn war 400 Meter entfernt, das Stahlwerk zu hören, der halbe Stadtwald wurde gerodet. Jetzt müsste man nur noch den sich anscheinend an seinen Privilegien berauschenden Fücks in eine solche Situation versetzen können. KILIAN BECKER, Wegscheid