LESERINNENBRIEFE
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Beunruhigend bevormundend

■ betr.: „Was tun, wenn die Diagnose da ist?“, taz vom 2. 5. 13

Erschreckend, wo die Restauration bezüglich des Zurückdrängens von Frauenrechten angelangt ist: Ein Ethikrat traut sich allen Ernstes bei zusätzlichen Informationen das Selbstbestimmungsrecht Schwangerer einzuschränken, eine Verschärfung des § 218 zu fordern. Erschreckend der Gestus des Kontrollierens und Vorenthaltens von Information. Die Sorge, BürgerInnen könnten von Informationen überfordert sein, könnte fast rührend sein, wäre sie nicht so beunruhigend bevormundend. Interessant daneben die Zusammensetzung des Rates und der die beiden Sondervoten Unterstützenden. Das Sondervotum, Informationen für Schwangere nicht von Kassen zu finanzieren stammt – wenig erstaunlich – von vier Männern, zwei davon Theologen. Das Sondervotum, dass sich stärker für Informationen, für Selbstbestimmung der Frau und gegen Verschärfung des § 218 ausspricht, stammt von zwei Medizinerinnen, einer Juristin, vier Juristen und einem Mediziner. Insgesamt sind von den 26 Ratsmitgliedern sieben Frauen. Fünf sind Theologen. Hoffen wir, niemand richtet sich nach denen. SILKE KARCHER, Berlin

Besseres Image verdient

■ betr.: „Fassaden gedämmt, Mieter vertrieben“, taz vom 2. 5. 13

Sie seien, so heißt es in dem Artikel unter anderem, der Albtraum Tausender Mieter, die noch in Häusern ohne Fassadendämmung, Isofenster und Aufzug leben: Modernisierungen, die als Wohnwert verbessernde und energiesparende Maßnahmen daherkommen, am Ende aber Mieterhöhungen zur Folge haben, die Bewohner aus ihren Kiezen treiben. Richtig ist, dass das neue Mietrecht das Verhältnis von Mietern und Vermietern bei Wohnungsmodernisierungen zu Lasten der Mieter verschiebt. Doch nicht nur das. Die Mietrechtsänderungen haben kaum Relevanz für die Klimaschutzziele der Regierung. Denn die neuen Regelungen enthalten keine effektiven Anreize für Vermieter, Wohnungen zügig und qualitativ hochwertig energetisch zu sanieren. Stattdessen werden Luxussanierungen angereizt. Ohne eine deutliche Steigerung der Sanierungsrate im Gebäudebestand wird aber die Energiewende nicht gelingen. Auf den Gebäudebereich entfallen in Deutschland rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der Emissionen des Treibhausgases CO2. Warum konnte die Mietrechtsnovelle gleichwohl ohne größeren Aufschrei in der Öffentlichkeit im Bundestag verabschiedet werden? Die Sympathiewerte für energetische Sanierungen sind bei Vermietern und Mietern bestenfalls gering. Nichtstun auf dem Feld der Wärmeenergie findet bislang kaum Widerhall in der Öffentlichkeit. In der Konsequenz steht auch die Politik unter keinem ausreichenden Druck, um nach tragfähigen Lösungen zu suchen und diese durchzusetzen. Damit sich das ändert, muss Gebäudeenergieeffizienz „schick“ werden, ihr muss ein breit getragenes positives Image anhaften. Denn klar ist: Unter realistischen Bedingungen ist die energetische Sanierung von Wohngebäuden in unzähligen Fällen eine lohnende Investition in die Zukunft, die sich ökologisch und ökonomisch auszahlt. Und sie ist noch mehr: Sie schafft für die in solchen Gebäuden lebenden oder arbeitenden Menschen ein buchstäblich besseres, gesünderes und behaglicheres Wohn- und Arbeitsklima. Die Medien können mit ihrer Berichterstattung dafür sorgen, dass energetische Sanierungen das positive Image erhalten, das ihnen zusteht. Und dass die Mieter energetische Sanierungen unter gerechten und sozial ausgewogenen Rahmenbedingungen einfordern. CORNELIA ZIEHM, Berlin

Einiges außer Acht gelassen

betr.: „Wie Bioläden im Brennpunkt“, taz vom 30. 4. 13

Hallo, Frau Dribbusch, da haben Sie aber bei der Kostenrechnung einiges außer Acht gelassen: Eine Sanierung kann ich nicht auf Mieter umlegen, das ist mit der Miete bezahlt. Eine Modernisierung ist umlagefähig. Allerdings: Die EZB verleiht zwar Geld zu 0,5 Prozent Zins, aber leider nicht an mich. Wenn ich eine Modernisierung vornehme, muss ich auch die Zinsen finanzieren, was die Tilgung reduziert. Beispiel: Ich habe gerade 5.800 Euro (ohne Eigenmittel) in eine Wohnwertverbesserung investiert, ergibt bei 70 m[2]eine Mietsteigerung von 4 Euro auf 4,76 Euro pro Quadratmeter und Monat. Angenommene Sollverzinsung 3 Prozent p.a. (historisch niedrig!) ergibt die Bezahlung der Kosten nach zwölf (nicht neun!) Jahren. Bei Zinsen von 6 Prozent entsprechend länger. Ich habe auch schon über 8 Prozent bezahlen müssen; dann nähern wir uns einer Amortisationszeit von 30 Jahren. Bei einer Inflationsrate von 1,5 Prozent durchschnittlich (auch eher wenig) würde sich die Miete ohne Verbesserungsmaßnahme in zwölf Jahren auf etwa 4,78 Euro erhöhen

Fazit: Wenn ich die Modernisierung unterlasse, stehe ich besser da. Außerdem müsste ich mir nicht anhören, ich kassierte „weiter den hohen Mietzins. Praktisch.“ Dagegen würde Mieterin zum Beispiel die Heizkostenersparnis „kassieren“. THOMAS RENSING, Duisburg

Teuer und umweltschädlich

■ betr.: „Altmaier geht die Energiewende zu schnell“, taz v. 2.5. 13

Aus Sorge um den Strompreis geht Altmaier die Energiewende zu schnell und er will sie deshalb drosseln. Sein eigentliches Motiv aber ist, den Bau neuer Kohlekraftwerke zu beschleunigen. Mit der geplanten Vervierfachung der KKW-Kapazität soll die Energiewende im Interesse der Konzerne für die nächsten 50 Jahre aufgehalten werden. Dies wird teuer und umweltschädlich. Deshalb gilt: Je schneller die dezentrale Energiewende, desto preisgünstiger und nachhaltiger ist sie. ARTUR BORST, Tübingen