Wolf will Preise prüfen

WASSER BGH-Urteil kann sich auf Berlin auswirken

Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Preissenkungsverfügung des hessischen Landeskartellamts begrüßt. Das Urteil schaffe Klarheit, dass die öffentlichen Wasserversorger der verschärften kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle unterliegen und dass das Vorgehen der hessischen Behörde rechtmäßig war.

Nach den Worten Wolfs wird Berlin nach Vorliegen der detaillierten Urteilsbegründung prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf die Preisgestaltung der Berliner Wasserbetriebe hat. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, ob preistreibende Regelungen aus dem Teilprivatisierungsvertrag von 1999 angesichts dieses Urteils kartellrechtlich Bestand haben.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann sagte, der Jubel Wolfs sei „heuchlerisch“. Wenn es einen Missbrauch gegeben habe, hätte ihn das Land als Mehrheitseigner schon längst bekämpfen müssen. Wolf sei in diesem Zusammenhang der „Wahrer der Interessen der Verbraucher“, fügte Ratzmann hinzu. Er sei aber nicht in der Lage, sich gegenüber den privaten Anteilseignern im Interesse der Kunden durchzusetzen.

Der Kartellsenat des BGH hatte am Dienstag in einem Beschluss eine Preissenkungsverfügung des hessischen Wirtschaftsministeriums bestätigt. Mit der Entscheidung wurde die Rechtsposition der Kartellbehörden bei der Bekämpfung überhöhter Preise gestärkt. (ddp)