1:0 für grünen Ortsamtsleiter-Kandidaten

Ortsamtsleiter Burglesum: CDU-Innenressort durfte Grünen-Bewerber nicht einfach aussschließen

Bremen taz ■ Das Bewerbungsverfahren und die Wahl des Ortsamtsleiters in Burglesum muss möglicherweise komplett wiederholt werden. Das Bremer Verwaltungsgericht gab gestern in einem Eilverfahren der Klage des Grünen-Bürgerschaftsabgeordneten Dirk Schmidtmann statt und untersagte dem CDU-Innenressort vorerst, die Stelle des Ortsamtsleiters von Burglesum neu zu besetzen.

Schmidtmann war vom Sprecherausschuss des Beirats als einer der Kandidaten ausgewählt worden, unter denen der Beirat seinen Favoriten wählen sollte. Laut Ausschreibung muss der neue Ortsamtsleiter in Burglesum „Abitur, Fachhochschulreife oder langjährige Erfahrung im Stadtteilmanagement“ nachweisen können. Keines davon ist nach Ansicht des Innenressorts der Fall: Zwar habe er als Meister eine Hochschulzugangsberechtigung, diese sei der Fachhochschulreife jedoch nicht gleichwertig. Und als „Erfahrung im Stadtteilmanagement“ zähle nur „hauptberufliche Erfahrung“ – die Schmidtmann trotz 13-jähriger Beiratsarbeit nicht habe.

Diesen Interpretationen folgten die Richter nicht. Wer hauptberufliche Erfahrung verlange, müsse auch „hauptberufliche Erfahrung“ ausschreiben. Der Ausschluss Schmidtmanns vom Verfahren sei daher unzulässig gewesen. Bis über den Widerspruch des Kandidaten entschieden sei, dürfe die Stelle daher nicht besetzt werden.

Schmidtmann zeigte sich gestern erfreut über den Spruch. „Ich gehe davon aus, dass nun das Ausschreibungsverfahren wiederholt wird“, sagte er der taz – und zwar mit identischem Ausschreibungstext. Für den Fall, dass die Behörde seinen Widerspruch ablehnen werde, kündigte er eine ordentliche Klage an.

Richter Hartmut Hülle sagte, es sei dem Innenressort überlassen, ob und mit welchen Ausschreibungskriterien es das Verfahren nun neu aufrolle. Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) wollte das Urteil gestern noch nicht bewerten. Befürchtungen, dass aufgrund des Streits die Rechte der Beiräte künftig beschnitten würde, trat er indes entgegen: „Die Mitwirkung an der Besetzung der Ortsamtsleitung ist eines der vornehmsten Rechte der ehrenamtlichen Beiräte“, sagte er. sim