EUROPÄISCHES PATENTAMT
: Verwertungsschutz für Chilipflanzen

MÜNCHEN | Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein Patent auf eine Chilipflanze aus konventioneller Züchtung erteilt, die gegen bestimmte Schädlinge resistent ist. Die Patenterteilung sei am Mittwoch wirksam geworden, sagte der stellvertretende EPA-Sprecher Rainer Osterwalder. Die Basler Firma Syngenta beansprucht mit dem Patent (EP2140023) die Pflanzen, das Saatgut und die Früchte, aber auch das Verfahren zum Erzeugen der Frucht – darunter auch das „Heranziehen“ und das Ernten der Pflanze. Das Europäische Parlament und der Deutsche Bundestag hatten sich für einen Stopp von Patenten auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung ausgesprochen. Insgesamt 80 bis 100 derartiger Patente sind bisher erteilt. Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ warnte, die Patente trieben die Marktkonzentration im Saatgutbereich voran. Damit gerieten die Grundlagen der Ernährung in Abhängigkeit von einigen wenigen internationalen Konzernen. Das EPA hatte das Patent erteilt, obwohl im Gesetz steht, dass „biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen“ nicht patentfähig sind. Auch dürfen für Pflanzensorten keine Patente erteilt werden. (dpa/taz)