Unklare Rechtslage

ELBPHILHARMONIE Die SPD will die 30 Millionen teure „Einigungszahlung“ der Stadt an Hochtief anfechten

„Diese 30 Millionen wurden ohne Gegenleistung gezahlt. Das ist Steuergeld-Verschwendung!“ Der SPD-Abgeordnete Peter Tschentscher ist immer noch erbost über das Prozedere, auf das sich die Stadt im März 2009 einließ: Weil die Baufirma Hochtief 270 Millionen mehr für die Elbphilharmonie forderte und mit Kündigung drohte, zahlte die Stadt 137 Millionen Euro. 107 waren belegbar, die restlichen 30 bezeichnete der Senat in Nachtrag 4 als „Einigungssumme“.

Schon damals hatte die SPD ein Schiedsgutachten gefordert. Vergebens. Jetzt hat sie den Bausachverständigen Franz-Josef Schlapka prüfen lassen, ob die Stadt schlampig geprüft und zu schnell nachgegeben habe. Die Originalverträge habe er nie gesehen, räumte dieser gestern ein. Er könne gestern also nur „vermuten“, dass Hochtiefs Forderungen überhöht waren.

Ole von Beust wiederum „wollte Ruhe und zahlte“, vermutet Tschentscher. „Er glaubte, dass keine weiteren Nachforderungen kommen würden.“ Dafür hätte man jedoch eine „Generalquittung“ vereinbaren müssen. Das passierte nicht. Die Folge: Hochtief fordert weitere 22,4 Millionen Euro. „Damit muss Schluss sein“, sagt Tschentscher. Deshalb gehöre die Rechtsposition der Stadt gestärkt und der Nachtrag angefochten. Ob das juristisch möglich ist, wusste er gestern allerdings nicht genau.

Die städtische Realisierungsgesellschaft Rege wiegelt ab: Der Nachtrag sei die „für die Stadt wirtschaftlichste Lösung“, sagte Geschäftsführer Heribert Leutner. Man werde dies nicht in Frage stellen. PS