Fehlerhafte Baggerpläne

WESERVERTIEFUNG Zum Prozessauftakt kritisiert Gericht das Vorgehen der Schifffahrtsdirektion

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Fehler bei der Planung der Weservertiefung bemängelt. Die Richter ließen zu Beginn der mündlichen Verhandlung über eine Klage des Umweltverbandes BUND gestern allerdings zunächst offen, ob die Fehler das gesamte Vorhaben ins Wanken bringen oder noch korrigiert werden können.

Konkret kritisierte es der 7. Senat, dass die Planer die Ausbaggerung von Außen- und Unterweser als ein Vorhaben zusammengefasst hatten. Statt dreier Umweltverträglichkeitsprüfungen habe es nur eine gegeben.

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie Wirtschaftsverbände betrachten die Weservertiefung als dingend nötig, um die Konkurrenzfähigkeit der Häfen in Bremen, Brake und Bremerhaven zu erhalten. Für den BUND ist das kein Argument. Die Umweltschützer sehen zahlreiche Verstöße gegen Naturschutzrecht und bezweifeln die wirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens. „Wir haben so viele Flussvertiefungen gehabt mit so gravierenden Folgen“, sagte Martin Rode, Landesgeschäftsführer des Bremer BUND in Leipzig – „das kann so nicht weitergehen.“

Die Schifffahrtsverwaltung will die rund 65 Kilometer lange Außenweser so ausbaggern, dass Containerschiffe mit einem maximalen Tiefgang von 13,5 Metern Bremerhaven erreichen können. Auch die 57 Kilometer lange Unterweser soll vertieft werden: Tideabhängig soll Brake von Schiffen mit 12,8 Metern Tiefgang erreichbar sein, Bremen selbst von Schiffen mit 11,1 Metern Tiefgang.

Das Gericht will heute weiterverhandeln, bei Bedarf auch morgen noch. Der Termin zur Urteilsverkündung wird am Ende der mündlichen Verhandlung festgelegt.  (dpa)