in kürze MIETVERTRÄGE
: Auf neuestem Stand

Vermieter sollten aktuell gültige Mietverträge verwenden. Denn nach der Mietrechtsreform 2001 sowie durch aktuelle Urteile sind etliche alte Klauseln ungültig, so der Immobilienverband Deutschland. Das treffe nach einem BGH-Urteil auch auf die Klausel zu, die dem Mieter einst starre Renovierungsfristen auferlegte. (ap)