Urteil im März

„Das Bundesverfassungsgericht wird spätestens Ende März seine Entscheidung über das Luftsicherheitsgesetz bekannt geben.“ Das erklärte eine Gerichtssprecherin der taz. Karlsruher Beobachter hatten mit einem derartigen Termin gerechnet, da die Amtszeit von Richter Dieter Hömig, der das Urteil vorbereitet, am 31. März ausläuft. Konkret geht es um die Frage, ob die Bundeswehr im Extremfall ein entführtes Passagierflugzeug abschießen darf, um dessen Nutzung für einen terroristischen Angriff zu verhindern. Die Kläger, etwa die FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhard Baum, verneinen das: „Der Staat darf die Opfer eines Verbrechens nicht töten, um noch Schlimmeres zu verhü- ten.“ Auf das Urteil wartet auch die Bundespolitik. SPD und CDU/CSU haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass über weitere Bundeswehreinsätze im Innern erst nach der Karlsruher Entscheidung gesprochen wird – die vielleicht eine Grundgesetzänderung verlangt. Innenminister Wolfgang Schäuble fordert schon seit Wochen den Einsatz von Bundeswehrsoldaten während der Fußball-WM. Die SPD lehnt dies ab. CHR