Korruption in NRW

Seit März 2005 gilt in NRW das neue Korruptionsbekämpfungsgesetz. Das Gesetz regelt die Verbindlichkeit eines Korruptionsregisters für den öffentlichen Sektor, sieht Transparenzvorschriften für Mandatsträger vor und verpflichtet Behörden, in korruptionsgefährdeten Bereichen Vorbeugemaßnahmen zu treffen.Erstmals regelt das Gesetz auch umfassende Anzeigepflichten über Nebentätigkeiten. Nicht nur Mitglieder der Landesregierung, sondern auch kommunale Mandatsträger und sachkundige Bürger in Ausschüssen müssen künftig alle Funktionen offen legen, die eine unabhängige Sachentscheidung beeinträchtigen könnten. Dazu zählen neben Aufsichtsratsmandaten und Beraterverträgen auch Funktionen in Vereinen. Ob Aufsichtsräte durch die Teilnahme an Inforeisen korrupt sind, regelt aber nicht das Gesetz, sondern muss von der Justiz aufgeklärt werden. TEI