LESERINNENBRIEFE
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Den Kontext weggelassen

■ Betr.: „Knüppel gegen Knutschende“, taz nord vom 29. 1. 2010

Leider zitiert die Autorin des Artikels die durch eine KlägerIn hervorgebrachten Beweise der sexualisierten Nötigung bei einer Nacktdurchsuchung – anlässlich der beklagten rechtswidrigen Ingewahrsamnahme – ohne ihren Kontext. So wird der ebenfalls vor Gericht ausführlich beschriebene Zwangscharakter der Durchsuchungssituation nicht mehr deutlich. Unzitiert bleiben die von Seiten der Polizisten geäußerten Drohungen, die zahlenmäßige Überpräsenz der Beamten im Raum sowie die Tatsache, dass die anwesenden PolizistIinnen während der Durchsuchung durchgehend gepanzerte Uniformen trugen.

Dadurch bedient die Autorin in dem ansonsten sehr informativen Artikel einen Schreibstil, der eine Entpolitisierung der Aussage bewirkt und eine Skandalisierung des polizeilichen Vorgehens auf Kosten der Betroffenen.  SIMON WÖRMANN, Bremen