Nazis ersatzlos gestrichen

Verwaltungsgericht entscheidet: Auch in Lüneburg bleibt Rechtsextremisten Aufmarsch nach Gedenktag untersagt

Lüneburgs Verbot einer Nazi-Demo direkt nach dem Holocaust-Gedenktag ist rechtens. Das geht aus einem gestern verkündeten Beschluss des dortigen Verwaltungsgerichts (VG) hervor. Die Kundgebung, die sich gegen den Volksverhetzungs-Paragrafen richten sollte, hatte der einschlägig bekannte Christian Worch angemeldet. Lüneburg begründete das Verbot mit Hinweis auf Termin und Inhalt der Veranstaltung – und konnte sich dabei auf eine just eine Woche junge Entscheidung desselben Gerichts stützen: Am 11. Januar hatte das VG befunden, „Rechtsextremisten“ könne „nicht erlaubt werden, am 28. Januar 2006 in Celle zu demonstrieren“: Der Veranstalter – auch in Celle hatte Worch die Demo angemeldet – sei „als Rechtsextremist bekannt“ und die Kundgebung fände „in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus“ statt (taz berichtete). Gleiches gilt auch knapp 100 Kilometer weiter nördlich: Bei der jetzt verhandelten Ersatzveranstaltung habe es sich um „die identische Geschichte“ gehandelt, so VG-Präsident Wolfgang Siebert. Allerdings spricht die Zweitauflage dafür, dass Worch vors Oberverwaltungsgericht ziehen will. Im ersten Fall hatte er versäumt, pünktlich zu klagen. bes