HARTZ IV UND KINDER
: Jobcenter muss größeres Bett zahlen

KASSEL | Jobcenter müssen Kindern aus Hartz-IV-Familien, die aus ihrem Bettchen herausgewachsen sind, die Kosten eines größeren Betts erstatten, urteilte das Bundessozialgericht. Eine Mutter hatte 2010 die Kostenübernahme für das Bett beantragt. Die Behörde lehnte ab, die Mutter klagte. (epd)