IN ALLER KÜRZE

Wohl kein Urteil gegen Brechmittel-Arzt

Auf eine Einstellung steuert offenbar der Brechmittelprozess zu: Nachdem der Bundesgerichtshof bereits zwei rechtswidrige Freisprüche für Polizeiarzt Igor V. aufgehoben hatte, regte gestern die Vorsitzende Barbara Lätzel an, den Tatvorwurf von Körperverletzung mit Todesfolge auf fahrlässige Tötung herabzustufen. Damit wäre das zu erwartende Strafmaß so gering, dass eine Einstellung des Verfahrens möglich wäre. Diese Entscheidung wäre nicht mehr auf dem Wege der Revision durch den BGH überprüfbar und auch die Nebenklage, also die Vertretung der angehörigen Condés, hätte keine Möglichkeit einen derartigen Deal zu beeinflussen. Der nächste Verhandlungstermin ist der 12. Juni, 9.15 Uhr.