Beamten-Bashing verkauft sich gut!

betr.: „Vor der großen Lehrerwanderung“, Kommentar von Christian Füller vom 10. 1. 06

In der Berichterstattung und den Kommentaren der taz zum Thema öffentlicher Dienst wird so getan, als kämen die Besonderheiten des Beamtenstatus allein den BeamtInnen zugute. Tatsächlich profitieren auch Staat und Gesellschaft vom geltenden Beamtenrecht.

Im Unterschied zu den Angestellten im öffentlichen Dienst dürfen Beamte nicht streiken. In Frankreich kommt es vor, dass LehrerInnen während des Abiturzeitraums streiken, in Deutschland ist dies nicht möglich (außer in Sachsen). Die Wochenarbeitszeit der LandesbeamtInnen wurde in den letzten 10 Jahren kontinuierlich erhöht. Bayerische VerwaltungsbeamtInnen arbeiten heute wöchentlich 42 Stunden, ihre angestellten KollegInnen 38,5 Stunden. Der Unterschied von 3,5 Stunden ergibt im Laufe eines Jahres die erstaunliche Summe von nahezu 5 Wochen, die BeamtInnen mehr arbeiten als Angestellte und dies bei gekürzten Bezügen!

Im Unterschied zu den Angestellten bekommen Beamte kein Urlaubsgeld mehr und vom Weihnachtsgeld nur noch 60 Prozent. Der Zuschuss zur Krankenversicherung (die so genannte Beihilfe) wurde gesenkt, die Pensionen wurden gekürzt, ein Aufschrei der veröffentlichten Meinung bleibt aus, stattdessen wird hämisch geschrieben: So jammern die Beamten ja stets, wenn jemand den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zu nahe kommt. Es gilt die Jahrzehnte alte Journalistenregel: Beamten-Bashing verkauft sich immer gut! STEFAN TRÖTSCHEL, Karlstadt