Affäre im Ausschuss

NRW-Lokalpolitiker müssen wegen Eon-Affäre mit strengeren Vorgaben rechnen. Innenausschuss tagt

DÜSSELDORF taz ■ Der Innenausschuss des NRW-Landtags befasst sich am Donnerstag mit der Eon Ruhrgas-Affäre um „Vergnügungsreisen“ für Lokalpolitiker. Im Rahmen einer aktuellen Viertelstunde soll Innenminister Ingo Wolf (FDP) Auskunft über Konsequenzen aus dem Fall geben. „Wir fordern den Innenminister auf, die Verantwortlichen in den Städten darauf hinzuweisen, wie sich Amtsträger zu verhalten haben“, so Monika Düker, innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, gestern zur taz. Die Stadträte in NRW sollten durch die Landesregierung über das seit 2005 geltende NRW-Korruptionsbekämpfungsgesetz informiert werden.

Die in die Reiseaffäre um Eon Ruhrgas verwickelten rund 150 NRW-Kommunalpolitiker sind nach Aussage der Ermittler „Amtsträger“ (taz berichtete). Nur deshalb könne gegen sie wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ermittelt werden, sagt Günther Feld von der Kölner Staatsanwaltschaft. Die Stadträte in den NRW-Kommunen sind laut geltender Rechtsprechung keine Vertreter der Legislative wie Landtags- oder Bundestagsabgeordnete, sondern sie üben ein Ehrenamt innerhalb der Exekutive aus. Dafür bekommen sie Aufwandsentschädigungen zwischen 179 Euro (in Gemeinden) und 486 Euro (in Großstädten).

Anders als Abgeordnete seien Stadträte nicht durch die Immunität geschützt, so Robert Krumbein von der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK). Innerhalb der SGK gebe es keinen schriftlichen Ehrenkodex für Lokalpolitiker, doch die verschärfte Gesetzgebung zum Thema Korruption und Fälle wie die Eon-Affäre führten zu einer „Sensibilisierung“. Als Konsens gelte mittlerweile, dass Stadträte keine Sachgeschenke annehmen dürften, die den Wert von 50 Euro übersteigen. TEI