Linke klagen gegen Landtagswahlergebnis

SITZVERTEILUNG Die Nord-Linken kritisieren, dass CDU und FDP trotz der Minderheit der Wählerstimmen, eine Mehrheit im Parlament bilden. Nach erfolgreicher Klage hätte die Opposition ein Mandat mehr

„Das ganze Verfahren ist undurchsichtig und absurd“

Heinz-Werner Jezewski, Die Linke

Die Linke im schleswig-holsteinischen Landtag will sich nicht mit der Mandatsverteilung abfinden. Am Mittwoch hat sie Klage vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht, weil sie das Wahl- und Wahlprüfungsverfahren bei der Landtagswahl am 27. September 2009 nicht für korrekt hält. Sollte sie Recht bekommen, könnte die Mandatsverteilung von 48 : 47 für die CDU / FDP auf 51 : 50 zugunsten der Opposition korrigiert werden.

Sowohl bei der Sitzverteilung als auch bei den Prüfverfahren seien Wählerwille und Wählerrecht ignoriert worden, sagte Fraktionschef Heinz-Werner Jezewski in Kiel. Das eine Mandat mehr für die Opposition wäre dann erlangt worden, wenn die Wahlleiterin alle Überhangmandate der CDU mit Ausgleichsmandaten kompensiert hätte. Gestützt auf das Wahlgesetz, glich sie die letzten drei Überhangmandate nicht mehr aus.

Die Linke hatte bereits erreicht, dass die Mandatsverteilung nach einer Nachzählung berichtigt wurde. Die FDP musste einen Sitz an die Linke abgeben, so dass die Mehrheit für Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und seine schwarz-gelbe Koalition auf eine Stimme schmolz. Es sei nach wie vor ein Schildbürgerstreich, dass CDU und FDP trotz der Minderheit der Wählerstimmen eine Mehrheit im Parlament bilden, sagte Jezewski. „Das ganze Verfahren ist undurchsichtig und absurd.“

Nach Ansicht der Linken gab es auch formale Fehler beim Prüfungsverfahren durch den Landtag. So hätten weder der Innen- und Rechtsausschuss noch der Landtag selbst die Einsprüche gegen die Wahl eingehend geprüft. Beide Instanzen hätten sich allein auf den Prüfbericht der Landeswahlleiterin verlassen. „Die Landeswahlleiterin hat die Einsprüche gegen ihre eigenen Entscheidungen geprüft“, sagte Jezewski. Die Linke rechne mit einer Rücküberweisung des Wahlprüfungsverfahrens durch das Landesverfassungsgericht an den Landtag – mit klaren Vorgaben, wie diese Prüfung zu erledigen sei. (dpa/taz)