Juristisch konsequent

Rechtsanwalt reicht Strafanzeige gegen Sozialbehörde ein wegen Rechtsverstößen im Heim Feuerbergstraße

Der Rechtsanwalt Thomas Czok hat gegen die Sozialbehörde Strafanzeige wegen vermuteter Rechtsverstöße im Geschlossenen Heim Feuerbergstraße eingereicht. Auf Grundlage des Gutachtens von Rechtsprofessor Christian Bernzen, der Mängel im Umgang mit den Jugendlichen und der Behördenaufsicht festgestellt hatte, hegt Czok den Verdacht, dass in der Feuerbergstraße Freiheitsberaubungen, Körperverletzungen und Verstöße gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis begangen wurden.

Die jugendpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Christiane Blömeke, bezeichnet es als „richtig, dass sich die Behördenleitung auch strafrechtlich für den Umgang mit den Jugendlichen verantworten muss, wenn sie sich schon vor den politischen Konsequenzen drückt“.

Bernzen hatte in seinem kurz vor Weihnachten veröffentlichten Gutachten (taz berichtete) festgestellt, dass Jugendliche legal nur dann untergebracht werden könnten, wenn ein individueller Hilfeplan für sie bestünde. Die Praxis werde dieser Vorgabe jedoch nicht gerecht. So heißt es in der Expertise: „Das Fehlen einer konsistenten Hilfeplanung ist ein zentrales Problem bei der Durchführung der Hilfen in der Einrichtung.“ Zudem habe Bernzen festgestellt, ergänzt Czok, dass vom Erziehungsrecht keine Maßnahmen gedeckt seien, die „verhindern sollen, dass der Minderjährige während eines Aufenthaltes außerhalb der Einrichtung entweicht“.

Czok sieht auch Anhaltspunkte für Körperverletzungen. So hätten Mitarbeiter ohne hinreichende Einwilligung der Sorgeberechtigten Aidstests veranlasst, einige Jugendliche hätten Psychopharmaka bekommen. Zudem würde routinemäßig die Post der Heimbewohner kontrolliert – eine Praxis, für die nach Überzeugung von Bernzen und Czok „in weiten Teilen Rechtswidrigkeit angenommen werden muss“. Elke Spanner