AUSREICHENDE STROMVERSORGUNG
: BGH bekräftigt Mieterrecht

KARLSRUHE | Wohnungsmieter haben Anspruch auf eine ausreichende Stromversorgung. Neben Kleinverbrauchern wie Staubsauger und Licht muss zumindest ein Großgerät betrieben werden können, bekräftigte gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wenn nicht, können die Mieter ihre Miete kürzen. Vermieter können davon nur abweichen, wenn sie im Mietvertrag den erforderlichen Sanierungsbedarf genau umschreiben. Im Streitfall durfte der Mieter laut Mietvertrag Elektrogeräte nur einschalten, soweit das Stromnetz dafür ausreicht (Az.: VIII ZR 343/08). (afp)